Düsseldorfer Tabelle neu ab 01.01.2019
Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um Leitlinien für Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten, die jedes Jahr neu verabschiedet wird. Die Kanzlei Hummelmann, Ihre Anwaltskanzlei in Erlangen, erklärt, was sich geändert hat und worauf Sie achten sollten: Was sich bei der Düsseldorfer Tabelle geändert hat: Erhöhung des Mindestunterhalts Erhöhung der Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe
