Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Erlangen

Sie suchen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Erlangen und Umgebung?  Wir bieten schnelle und unkomplizierte Hilfe in allen Bereichen des Verkehrsrechts!

Ob Sie nun nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen wollen, ihre Gewährleistungsansprüche nach einem Autokauf durchsetzen wollen oder mit Verkehrsordnungswidrigkeiten oder dem Verkehrsstrafrecht in Konflikt geraten sind – wir lassen Sie nicht im Stich!

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Ihre Vorteile

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Langjährige Erfahrung

Vor über 60 Jahren wurde unsere Anwaltskanzlei gegründet. In zweiter Generation beraten und vertreten wir Sie kompetent bei allen verkehrsrechtlichen Fragen und Problemen.

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Kompetente Beratung

Ob in Erlangen oder überregional: Sie können auf unsere Fachkompetenz vertrauen. Wir beraten Sie umfänglich bei allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

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Wir setzen Ihre Rechte durch

Gerade bei schwierigen Situationen braucht man einen starken Partner. Ob gerichtlich oder außergerichtlich – als Mandant können Sie sich stets auf unsere Hilfe verlassen.

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Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Als Geschädigter stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall in der Regel Ansprüche auf Ersatz der durch den Unfall entstandenen Schäden zu. Diese sind an den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung zu richten. Ob es sich um einen Verkehrsunfall mit Auto, Motorrad, als Fußgänger oder Fahrradfahrer handelt oder ob sie mit Bus und Bahn unterwegs waren. Wir leisten Beistand in Erlangen und Umgebung bei Ihrer Schadensersatzklage. WICHTIG: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt Ihrer Wahl!

Schadensregulierung ohne Rechtsanwalt?

Bei Verkehrsunfällen, in denen es nur um Blechschaden geht, ist eine Regulierung oftmals unproblematisch, so denkt der normale Verkehrsteilnehmer. Sicherlich wird der Sachschaden nach dem Unfall durch ein Sachverständigen-Gutachten objektiv ermittelt und des Öfteren zahlen Haftpflichtversicherungen auch zügig einen Vorschuss auf die erlittenen Schäden, sodass der Geschädigte den Eindruck gewinnt, dass ein Rechtsanwalt für die Durchsetzung gar nicht notwendig ist. Vorteile durch einen Verzicht auf Rechtsbeistand hat nur die Versicherung der Gegenseite, da nach Gesetz die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers für die angemessenen Kosten des Geschädigten-Anwalts aufkommen muss. Es ist also durchaus von Nachteil, keinen Rechtsanwalt bei einem Unfallschaden einzuschalten. So hat zum Beispiel jedes Unfallopfer Anspruch auf eine Aufwandpauschale, die jedoch meist nur auf direktes Verlangen ausbezahlt wird. Auch Sachverständigen-Gutachten können in manchen Fällen durchaus falsch begutachtet worden sein oder die Versicherung des Verursachers bezahlt bei einem Neuwagen nur die angefallenen Reparaturkosten, nicht aber den merkantilen Minderwert, den das Fahrzeug durch den Unfall verursacht hat. Man ist also durch einen Fachanwalt bereits von Beginn an besser beraten, als das Ermessen der Versicherung zuzugestehen.

Mitschuld am Unfall - was nun?

Trägt man Mitschuld an einem Verkehrsunfall oder wird dies wahrheitswidrig von der gegnerischen Versicherung behauptet, so sollte man zwingend einen Rechtsanwalt einschalten. Nicht nur das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung anhängen können, sondern gerade auch der Rechtsverlust durch die zu hoch eingeschätzte Schuld drohen. Ohnehin erhält man Informationen aus der polizeilichen Ermittlungsakte nur über einen Rechtsanwalt, was bei Unfällen mit verletzten Personen durchaus von Belang ist. Es ist außerdem empfohlen, gegen den Unfallverursacher stets einen Strafantrag zu stellen, da hierbei die Beweislage geklärt wird und somit der Streit über das Verschulden wegfällt.

Schmerzensgeldansprüche oder Entgeltausfälle

Bei Unfällen mit Personenschäden kann die Höhe der Forderung nicht ohne weiteres beziffert werden. Gerade wenn es sich um Schmerzensgeldansprüche und Entgeltausfälle handelt, drängen Versicherungen auf einen schnellen Abschluss eines Abfindungsvergleichs. Dies geschieht in den allermeisten Fällen auf Kosten des Geschädigten. Ein Anwalt ist also nicht nur bei Selbstständigen, bei welchen eine angemessene Höhe des Entgeltausfalls nur schwierig zu beziffern ist, sondern bei jedem zu empfehlen. Solange kein Entschuldigungsgrund (z.B. fehlerfreie Operation durch Ärzte) oder ein Rechtfertigungsgrund (z.B. Notwehr) vorliegt, hat jedermann Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein anderer ihn körperlich oder psychisch verletzt hat. Im Straßenverkehr ist dies der Fall, wenn man durch einen schuldhaft verursachten Unfall verletzt wird. Trägt man eine Teilschuld am Verkehrsunfall, so verringert sich der Anspruch. Als verletzter Beifahrer etwa, steht einem immer ein Schmerzensgeldanspruch zu. Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger kommt zum Schmerzensgeld der Entgeltschaden hinzu, wenn die Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen andauert. Dazu können - gerade bei schwereren Verletzungen - weitere Ansprüche geltend gemacht werden wie z.B. Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden, Fahrtkosten, Zuzahlungen, Umbaukosten für barrierefreies Wohnen etc. In Fällen von Schmerzensgeldansprüchen oder Entgeltausfällen ist es nur ratsam, sich anwaltliche Unterstützung zur Durchsetzung seiner Rechte zu holen. Unsere Kanzlei Hummelmann ist erfahren und berät Sie hierzu gerne in einem Beratungsgespräch.

Verkehrsstrafrecht in Erlangen und Umgebung

Nimmt man im Straßenverkehr teil und dies gilt nicht nur für Autofahrer, kann man auch mit dem Verkehrsstrafrecht in Berührung kommen. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ziehen oftmals auch strafrechtliche Verfahren nach sich, was oftmals keine Kavaliersdelikte darstellen. Das Verkehrsstrafrecht ist ein Nebenstrafrecht des eigentlichen Strafrechts und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen - anders als bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mittels Bußgeldbescheide sanktioniert werden.

Wann habe ich ein Verkehrsdelikt begangen?

Im Strafgesetzbuch (StGB) sind für Verkehrsdelikte entsprechende Paragraphen abgelegt. Hier ein kleiner Auszug von Verkehrsdelikten:
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Trunkenheit am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unfall- oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Nötigung
Da es sich hierbei nicht um Kavaliersdelikte handelt, drohen Gerichtsverfahren mit empfindlichen Strafen. Kommt man mit dem Verkehrsstrafrecht in Berührung, sollte man auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Unsere Anwaltskanzlei Hummelmann ist hierbei auch bestens erprobt, wenn es um das Verkehrsstrafrecht in Erlangen und Umgebung geht.

Wann droht die "MPU"?

Ist man wegen einem Verkehrsdelikt verurteilt worden, kann neben der eigentlichen Strafe der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperrfrist folgen. Nach Ablauf der Sperrfrist folgt die Beantragung des Führerscheins bei der örtlichen Behörde, die schließlich auch eine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nochmals überprüfen kann, was die sogenannte "medizinisch- psychologische Untersuchung" (MPU) zur Folge hat. Gerade aber bei Delikten im Straßenverkehr mit Drogen und Alkohol ist die MPU die Regel.

Bußgeldverfahren im Straßenverkehr

Sie sind zu schnell gefahren, haben den Abstand nicht eingehalten oder während der Fahrt telefoniert? Dann sind Sie sicher mit dem Bußgeldkatalog in Berührung gekommen. Viele zahlen das Bußgeld nach der vermeintlichen Ordnungswidrigkeit einfach und wissen gar nicht, dass man gegen den Bescheid erfolgreich etwas unternehmen kann. Mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide in Deutschland sind falsch! Grundsätzlich ist es jedoch so, dass man nicht jeden Bußgeldbescheid einfach so hinnehmen sollte, vor allem, wenn Punkte oder sogar ein Fahrverbot drohen. Die tägliche Praxis unserer Anwälte zeigt die Fehlerhaftigkeit der Bescheide, die diese schließlich angreifbar macht. Anwaltskanzlei Hummelmann ist Ihr Ansprechpartner in Erlangen und Umgebung, wenn es sich um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr handelt. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihr Recht vor Gericht durchsetzen können.

Was mache ich nach der Zustellung eines Bußgeldbescheids?

Wichtig ist, dass Sie den gelben Briefumschlag, in welchem der Bescheid zugestellt wird, aufbewahren. Auf diesem befindet sich nämlich das Datum der förmlichen Zustellung, was maßgeblich für den Beginn der zweiwöchigen Einspruchsfrist ist. Erst nach diesen zwei Wochen ist der Bescheid in Rechtskraft, was bedeutet, dass grundsätzlich kein Vorgehen dagegen mehr möglich ist. Nach Zustellung sollten Sie also mit dem Bescheid, sowie dem Briefumschlag sofort einen Fachanwalt konsultieren und diesem den zugrunde liegenden Sachverhalt schildern. Die potenziellen Erfolgsaussichten können normalerweise bereits im Beratungsgespräch abgewogen werden, sodass danach feststeht, ob und wie dagegen vorgegangen werden kann. Der Rechtsanwalt wird schließlich in Ihren Namen Einspruch einlegen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen, damit sichtbar wird, welche Beweismittel die Behörde gegen Sie in der Hand hat.

Rechtsstreit beim Autokauf?

Egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen, der Kauf eines Autos ist ein ewiges Streitthema. Gerade aber der Erwerb oder Verkauf von Gebrauchtwagen landet nicht selten vor Gericht. Der Käufer möchte oftmals gute Qualität zu einem günstigen Preis und der Verkäufer am liebsten keine Gewährleistung übernehmen. Wird das Auto bereits kurz nach dem Erwerb reparaturbedürftig, fragt sich der Käufer, ob ihm Ansprüche gegen den Verkäufer zustehen. Wir vertreten Sie, egal ob es sich um hieb- und stichfeste Verkaufsverträge, um Gewährleistungsdurchsetzung oder um weitere Themen im Autokaufrecht in und rund um Erlangen handelt.

Habe ich Gewährleistung für Sachmängel?

Hier muss man grundsätzlich unterscheiden, wer der Verkäufer des PKW ist. Privatpersonen können beim Verkauf eines Gebrauchtwagens die Gewährleistung vollständig ausschließen. Anders sieht es hierbei bei gewerblichen Verkäufern aus, die ein PKW an Verbraucher verkaufen. Hier beträgt die Gewährleistungszeit mindestens ein Jahr. Sicherlich kann der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht verlangen, dass das gekaufte Auto die Qualität eines Neuwagens hat. Ebenso wenig kann der Verkäufer in das Innere des Motors sehen und einwandfrei feststellen, dass das Fahrzeug noch hunderte Kilometer schadenfrei fährt. Tritt jedoch eine Gewährleistung in Kraft - also verkauft ein Unternehmen ein Gebrauchtfahrzeug an einen Verbraucher - muss der Verkäufer in diesem Zeitraum dafür einstehen, dass zum Verkaufszeitpunkt keine Sachmängel gegenwärtig waren. War bei Fahrzeugübergabe ein Mängel vorhanden, der sich jedoch erst später zeigte, greift das Gesetz dem Verbraucher unter die Arme und der Verkäufer muss für diesen haften. Die Feststellung von Sachmängeln kann jedoch nur ein Sachverständiger treffen. Ein solcher Gutachter kann vom Käufer selbst beauftragt werden, was jedoch vor Gericht nur wenig Beweiswert hat. Sinnvoller ist es, den Sachverständigen vom Gericht bestimmen zu lassen, der schließlich unabhängig auftritt und zudem die Verjährung hemmt.
Sie möchten einen Verkaufsvertrag für ihren Gebrauchtwagen aufsetzen? Sie haben Sachmängel bei ihrem gekauften Fahrzeug festgestellt? Ein Käufer möchte Sie rechtswidrig zu einer Gewährleistung zwingen? Kanzlei Hummelmann aus Erlangen verhilft Ihnen zu Ihrem Recht!

So erreichen Sie uns!

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    Verkehrsrecht Zuletzt aktualisiert: 05.04.2023 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen