Anwaltskanzlei für Familienrecht in Erlangen

In der heutigen schnelllebigen Zeit kann es in Familien schnell zu Streitigkeiten kommen, die nicht selten vor Gericht landen. Ob es um vorbeugende Maßnahmen wie Eheverträge geht oder ob es sich um Scheidung, Unterhalt, Zugewinn- oder Versorgungsausgleich handelt – in unserer Kanzlei in Erlangen werden Sie und Ihre Interessen von einem Fachanwalt vertreten, damit familienrechtliche Fälle schnell und effektiv gelöst werden.

Familienrecht ist überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und gehört zum Zivilrecht. Gerade Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt werden darin geregelt, wie auch der Versorgungsausgleich, das Vaterschaftsrecht und Belange über den Kindesunterhalt. Darüber hinaus helfen wir gerne bei Nutzung, Verwertung und Vermögensausgleich bezüglich Ihrer Scheidungsimmobilie. Rechtsanwalt und Fachanwalt Hummelmann ist Ihr Ansprechpartner für alle familienrechtlichen Anliegen in Erlangen und Umgebung.

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Ihre Vorteile

Icon Geschichte Kanzlei Hummelmann Erlangen

Langjährige Erfahrung

Vor über 60 Jahren wurde unsere Anwaltskanzlei gegründet. In zweiter Generation beraten und vertreten wir Sie kompetent bei allen familienrechtlichen Fragen und Problemen.

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Kompetente Beratung

Ob in Erlangen oder überregional: Sie können auf unsere Fachkompetenz vertrauen. Wir beraten Sie umfänglich bei allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

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Wir setzen Ihre Rechte durch

Gerade bei schwierigen Situationen braucht man einen starken Partner. Ob gerichtlich oder außergerichtlich – als Mandant können Sie sich stets auf unsere Hilfe verlassen.

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Ihr Anwalt für Eheverträge in Erlangen und Umgebung

Sicherlich hat der Ehevertrag einen eher unromantischen Beigeschmack, regelt dieser ja gerade Belange der Scheidung, über die man in der Euphorie einer anstehenden Trauung ungerne nachdenkt. Im Anbetracht der leider hohen Scheidungsrate in Deutschland - welche seit Jahren bei etwa 40 % liegt - kann Vorsorge nicht schaden und ist bei einigen Lebenssituationen durchaus sinnvoll.

Wann brauche ich einen Ehevertrag?

26.05.2020
  • Ich bin Unternehmer, brauche ich einen Ehevertrag?

Ist der Ehemann oder die Ehefrau selbstständig, oder sind es beide, so ist ein Ehevertrag durchaus nützlich und vernünftig. Im Scheidungsfall wie im Todesfall kann der Partner erheblich vom Betriebsvermögen profitieren, sodass unter Umständen das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann.

  • Ich verdiene sehr viel mehr als mein Partner, brauche ich einen Ehevertrag?

Eine Wertsteigerung des Vermögens während der Ehe, auch wenn diese vor allem durch das Einkommen nur einer Person erwirtschaftet wurde, steht nicht nur dem Besserverdiener zu. Soll eine solche Wertsteigerung bei einer Scheidung oder im Todesfall geschützt bleiben, ist man mit einem Ehevertrag recht gut beraten.

  • Mein Partner hat eine andere Nationalität oder lebt im Ausland, brauche ich einen Ehevertrag?

In Deutschland ist es so geregelt, dass immer das Recht des Aufenthaltslandes greift, beziehungsweise des Landes, in dem die Ehepartner zuletzt gemeinsam lebten. In anderen Ländern kann dies durchaus anders sein, sodass unter Umständen verschiedene nationale Gesetzgebungen aneinandergeraten. Ein Ehevertrag, in welchem Sie das Recht bei einer Trennung festlegen können, hilft hier ungemein.

  • Wir sind beide kinderlos und arbeiten, ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Wenn Sie und Ihr/e Partner/in berufstätig sind und kein Kinderwunsch vorherrscht, ist es die Regel, dass beide Partner wirtschaftlich unabhängig sind. Um eine solche Unabhängigkeit zu bewahren, kann in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart werden.

Gut überlegt und gut beraten bei Eheverträge in Erlangen und Umgebung durch Rechtsanwalt Hummelmann!

Nicht nur der Schritt zur Ehe muss deshalb gut überlegt sein, sondern ebenso ein Ehevertrag. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Thema, zu sämtlichen Möglichkeiten, Vorteilen und Nachteilen. Grundsätzlich muss man bei einem Ehevertrag beachten, dass dieser nicht in Schriftform genügt. Er muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehepartner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden, um rechtssicher und gültig zu sein. Der Notar muss hierbei seiner Verpflichtung nachkommen, beide Eheleute über das eheliche Güter- und Scheidungsfolgenrecht zu belehren. Damit sll ein Unkenntnis, Unerfahrenheit oder Leichtsinn verhindert werden.

Zudem kann ein Ehevertrag prinzipiell bis zum Ende der Ehe geschlossen werden, muss also nicht bereits vor der Eheschließung erfolgen. Haben Sie Fragen hierzu? Rechtsanwalt Peter-Axel Hummelmann ist Fachanwalt für Familienrecht, dessen Schwerpunkte bei Eheverträgen, Scheidungen, Zugewinnauslgeich, Unterhalt und Versorgungsausgleich liegen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit RA Hummelmann auf.



Fachanwalt für Scheidung in Erlangen und Umgebung

Auch wenn die Scheidungsrate in Deutschland leicht sinkt, werden beispielsweiße in Bayern pro Jahr etwa 25.000 Ehen geschieden. Etwa bei der Hälfte dieser Scheidungen sind Kinder unter 18 Jahren betroffen, wodurch hier auch ein Sorgerechtsstreit oder Unterhaltsstreit entstehen kann. Selbst wenn die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen vollzogen wird, ist es oftmals so, dass sich die ehemaligen Partner im Streit vor Gericht wiederfinden. Ein Anwalt sollte bei einer solchen Situation also durchaus beratend zur Seite stehen, selbst wenn das Augenmerk bei einer außergerichtlichen Einigkeit liegt.

Unsere Fachanwälte helfen Ihnen in Erlangen und Umgebung bei diesem schwierigen Sachverhalt.

Trennung, wie geht es weiter?

26.05.2020

Nur dann, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann diese durch ein Familiengericht auch geschieden werden. Das sogenannte Zerrüttungsprinzip ist nach einem Trennungsjahr gegeben, also wenn beide Eheleute über ein Jahr lang getrennt (getrennte Wohnungen) leben und mindestens ein Betroffener der Auffassung ist, dass die Ehe auch zukünftig keinen Sinn mehr ergibt. Nur in sogenannten Härtefällen kann man die Trennungszeit übergehen oder verkürzen, also wenn zum Beispiel Misshandlungen oder Alkoholismus die Beziehung zerstörten.

Braucht man einen Scheidungsanwalt?

26.05.2020

Kurz gesagt, ja. In Deutschland herrscht bei einer Scheidung die Anwaltspflicht, selbst wenn diese einvernehmlich geschieden werden soll. Der Scheidungswillige muss also einen Rechtsanwalt konsultieren, welcher schließlich die Scheidung vor Gericht einreicht. Lediglich für den Ehepartner des Scheidungswilligen entfällt die Anwaltspflicht, auch wenn ein Rechtsbeistand in vielen Fällen anzuraten ist. Vor allem bei Unterhaltsfragen und Sorgerechtsuneinigkeit ist der Gang zum Fachanwalt sehr empfohlen. Leichtgläubigkeit ist erfahrungsgemäß bei einer Scheidung stets gefährlich. Damit man nicht das Nachsehen hat, sollte stets ein kompetenter Rechtsbeistand aufgesucht werden.

Was muss bei einer Scheidung alles geklärt werden?

26.05.2020
  • Trennungszeit
  • Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche)
  • Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Sorgerecht bzw. Umgangsrecht (bei Ehen mit Kindern)
  • Ehewohnung (wer bleibt, wer zieht um)
  • Aufteilung des Hausrats (vom Auto bis zur Küche)

Wie lange dauert eine Scheidung und was sind die Kosten?

26.05.2020

Ein genauer Richtwert, wie lange sich eine Scheidung hinzieht, ist schwer zu nennen. Geschieht die Scheidung einvernehmlich und sind alle oben genannten Punkte geklärt, verringert sich dementsprechend auch die Dauer und somit ebenfalls die Kosten. Wenn sich die Eheparteien also bereits während des obligatorischen Trennungsjahres um die Klärung der strittigen Punkte kümmern, kann die Scheidung durch das Gericht schnell ausgesprochen werden. Müssen einzelne Punkte geklärt werden, so verlängert sich auch die Dauer. Alleine die Regelung des Versorgungsausgleichs kann bis zu einem halben Jahr dauern.

Auch die Kosten bei Scheidungen sind sehr verschieden. Im Grunde handelt es sich hierbei um Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren. Während sich die Gerichtsgebühren nach den Einkommensverhältnissen der Eheleute richten, gibt es bei den Anwaltsgebühren sogenannte Mindestgebühren, die nicht unterschritten werden dürfen. Fragen Sie einfach nach einem Beratungsgespräch, in welchem wir auch sämtliche finanziellen Bedingungen klären können.



Beratung bei Zugewinnausgleich in Erlangen und Umgebung

Die Fachanwälte in unserer Kanzlei Hummelmann beraten und vertreten Sie auch beim Zugewinnausgleich. Dabei handelt es sich um die Vermögensteilung der während einer Ehe erwirtschafteten Gewinne zwischen beiden Eheleuten. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner ergibt den jeweiligen Zugewinn. Als Ausgleich kann der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn, 50 % der Differenz von seinem geschiedenen Partner verlangen. Gerade wenn sich die Ehepartner bei der Eheschließung nicht vertraglich anderweitig geeinigt haben, tritt automatisch der Güterstand der Zugewinnschaft ein.

Wenn Sie ein rechtliches Problem haben und einen Anwalt zum Thema Zugewinnausgleich in Erlangen und Umgebung suchen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei Hummelmann.



Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen im Familienrecht

Da in der Regel aus einer Ehe heraus Kinder entstehen und ein Ehepartner zumindest vorübergehend zu Hause bleibt und keiner Berufstätigkeit nachgeht, entstehen für diesen Lücken in der Renteneinzahlung. Der arbeitende Ehegatte erwirbt sich hingegen höhere Rentenansprüche. Der Gesetzgeber hat hierbei den Versorgungsausgleich geschaffen, durch welchen die Rentenansprüche jedes einzelnen Ehepartners ermittelt und miteinander verglichen werden. Derjenige, der sich in der Ehe mehr Rentenansprüche sichern konnte, muss einen Teil dieser an den Ehepartner abgeben.

Auch beim Thema Versorgungsaugleich ist Rechtsanwalt Hummelmann der richtige Ansprechpartner in Erlangen und Umgebung.



Kompetente Unterstützung bei Fragen des Unterhalts im Familienrecht

Im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Familienrecht finden sich die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand Unterhaltsansprüche hat. Hierbei gibt es zahlreiche verschiedene Unterhaltsarten, wobei man allgemein die Leistungen, welche für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, als Unterhalt bezeichnet.

Was ist der Kindesunterhalt?

26.05.2020

Ab der Geburt sind beide Elternteile verpflichtet, Unterhalt zu leisten, was in einer Ehe durch die gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes geschieht. Sind beide Elternteile - etwa durch eine Scheidung oder Trennung - nicht dazu in der Lage, erbringt lediglich der Elternteil, bei welchem das Kind wohnt seine Betreuungsleistungen. Der andere Elternteil ist schließlich dazu verpflichtet, zum Wohlergehen seines Kindes Unterhaltszahlungen zu leisten, auch wenn beispielsweise überhaupt kein Umgang mit dem Kind besteht. Dieser Unterhaltszahlung ist er solange verpflichtet, bis das Kind in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Nach Volljährigkeit sind beide Elternteile dazu verpflichtet.

Was ist der Ehegattenunterhalt

26.05.2020

Als Ehegattenunterhalt bezeichnet man alle Unterhaltszahlungen, die an den (ehemaligen) Ehepartner fließen. Hierbei gibt es jedoch getrennte Unterhaltsarten:

Was ist der Familienunterhalt

26.05.2020

Ehepartner sind dazu verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen, weswegen auch ein sogenannter Familienunterhalt gezahlt werden muss. Da finanzielle Aspekte in einer intakten Ehe normalerweise im Einvernehmen geklärt werden, hat dieser wenig praktische Bedeutung. Erst im Fall von Krediten oder Ratenzahlungen, also wenn es um die mögliche Mithaftung des Ehegatten geht, gewinnt der Familienunterhalt an Bedeutung. Allgemein endet diese Unterhaltsart mit der Trennung.

Was ist der Trennungsunterhalt?

26.05.2020

Zwischen Trennung und gerichtlicher Scheidung greift der sogenannte Trennungsunterhalt. Dieser kann vom Partner mit dem geringeren Einkommen geltend gemacht werden und soll ihm ermöglichen, während der Trennung den in der Ehe gewohnten Lebensstandard zu halten.

Was ist ein nachehelicher Unterhalt?

26.05.2020

Anders als beim oben aufgeführten Trennungsunterhalt muss nach der Scheidung ein gültiger Anspruch bestehen, damit ein nachehelicher Unterhalt verpflichtend wird. Während der Anspruch auf Trennungsunterhalt meistens anerkannt wird, ist der nacheheliche Unterhalt eher die Ausnahme.

Wenn Sie Fragen rund um Unterhaltsansprüche oder Unterhaltsforderungen haben, ist die Kanzlei Hummelmann kompetenter Ansprechpartner für Erlangen und Umgebung. Machen Sie noch heute mit uns ein Beratungsgespräch aus!



Rechtsanwältin Lisa-Marie Stolz ist Ihr Ansprechpartner bei Sorgerecht und Umgangsrecht

  • Was ist der Unterschied zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht?
  • Wie oft darf ich mein Kind sehen?
  • Darf mein Kind nach der Trennung bei mir übernachten?

Das sind Fragen, die sich vor allem Väter oftmals nach einer Trennung oder Scheidung stellen. Das Gesetz geht grundsätzlich davon aus, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht und zum Wohl des Kindes ist. Oftmals ist es leider nicht so einfach, gerade wenn ein Elternteil Gründe einreicht, die einem gemeinsames Sorgerecht widersprechen. Schnell kommt es hierbei zu Gerichtsverfahren, in welchen neben den Eltern auch die Kinder und das Jugendamt angehört werden.

Wann hat man das gemeinsame Sorgerecht?

26.05.2020

Sind die Eltern bei Geburt des Kindes miteinander verheiratet, erhalten beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern muss eine förmliche "Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge", auch Sorgeerklärung genannt, abgegeben werden.

Wer ist rechtlich Vater, wer Mutter?

26.05.2020

Laut BGB gilt als Mutter, wer das Kind geboren hat. Bei einer Leihmutterschaft - in Deutschland ohnehin verboten - wäre die Leihmutter auch die rechtlich anerkannte Mutter. Vater eines Kindes ist automatisch der zum Zeitpunkt der Geburt angetraute Ehemann der Mutter. Ist die Mutter unverheiratet, wird derjenige als Vater festgelegt, der die Vaterschaft anerkennt oder von einem Gericht in einem förmlichen Verfahren - Vaterschaftstest - als Vater festgestellt wurde.

Sorgerecht nach der Scheidung?

26.05.2020

Ein gemeinsames Sorgerecht, egal ob durch Eheschließung oder einer Sorgeerklärung festgelegt, besteht auch nach der Scheidung unverändert weiter. Lediglich eine Entscheidung durch ein Familiengericht, welches durch gute eingereichte Gründe eingeschalten wurde, kann daran etwas ändern.




Haben Sie rechtliche Fragen im Familienrecht, die unsere Fachanwälte mit Ihnen in einem Beratungsgespräch klären sollen? Stecken Sie in Sorgerechtsstreitigkeiten fest und brauchen Lösungen? Dann melden Sie sich noch heute bei unserer Kanzlei!






Anwaltskanzlei für Familienrecht in Erlangen - Häufige Fragen

Häufig auftretende Fragen zur juristischen Vertretung im Familienrecht in Erlangen haben wir hier für Sie zusammengefasst und kurz beantwortet:

Gemeinsamer Anwalt bei einem Scheidungsverfahren?

16.09.2024

Grundsätzlich kann ein Anwalt immer nur Vertreter einer Partei sein, da er ansonsten "Parteiverrat" begehen würde. Dies beginnt bereits bei der Beratung. Ein Scheidungsverfahren bringt einen Anwaltszwang mit sich. Ein Anwalt kann sodann nur einen Ehepartner vertreten und auch beraten. Eine einverständliche Scheidung kann jedoch auch nur mit einem Anwalt vollzogen werden. Bei diesem Fall vertritt ein Anwalt denjenigen, der den Scheidungsantrag einreicht und der Ehepartner stimmt lediglich der Scheidung zu. In dieser Konstellation können Kosten reduziert werden und eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Anwaltskosten geteilt werden.

Wie viel kostet ein Familienanwalt in Erlangen?

16.09.2024

Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt keine kostenlose Erstberatung anbieten und sämtliche Anwaltsgebühren sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. In einer ersten Einschätzung können wir nach einer Kontaktanfrage jedoch sämtliche Kosten besprechen, die auf Sie zukommen. Melden Sie sich hierbei am besten unter Kontakt bei unserer Kanzlei.

Wie viel kostet eine Scheidung in Erlangen und Umgebung?

16.09.2024

Eine verbindliche Aussage zu dieser Frage lässt sich nicht grundlegend treffen. Die Scheidungskosten setzen sich aus Anwaltskosten und Gerichtskosten zusammen. Zu Beginn einer Scheidung müssen also Fragen geklärt werden, wie: Gibt es einen Ehevertrag? Wird die Scheidung einvernehmlich getroffen? Bestehen ungeklärte Unterhaltsfragen? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann man die Kosten kalkulieren. Nutzen Sie unser Beratungsgespräch, bei welchem wir Ihnen auch bezüglich der Kostenfrage weitere Antworten geben können.

Was geschieht, wenn ich mir einen Scheidungsanwalt nicht leisten kann?

16.09.2024

Auch im Familienrecht gibt es die Option einer Prozesskostenhilfe. Diese muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Im Rahmen einer Erstberatung unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung.

Welches Gericht ist für eine Scheidung in Erlangen zuständig?

16.09.2024

Mit festem Wohnsitz in Erlangen und Umgebung ist das Amtsgericht Erlangen in der Mozartstraße 23 zuständig.

Weitere Zuständigkeiten:
Für Nürnberg & Umgebung: Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110;
Für Fürth und Umgebung: Amtsgericht Fürth, Bäumenstraße 32;

In einem Erstgespräch klären wir auch diese Frage explizit mit Ihnen.

So erreichen Sie uns!

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    Familienrecht Zuletzt aktualisiert: 16.09.2024 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen