Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Erlangen

Versicherungen gehören zum heutigen Leben dazu und sind nicht mehr wegzudenken. Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, private Rentenversicherung oder Krankenversicherung, Gebäudeversicherung, Hausrat, Rechtschutz oder die KfZ-Versicherung handelt, individuell haben wir – auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten – meist vielerlei Versicherungen abgeschlossen. Umso zahlreicher die Versicherungen werden, umso intransparenter werden auch zunehmend ihre Vertragsbedingungen, was zahlreiche Probleme verursachen kann, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen erwartet.

Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft Ihre Versicherungsbedingungen und stehen beratend zur Seite. Ebenso vertreten wir Ihr Recht auch vor Gericht, wenn die Versicherung die zugesagten Leistungen untersagt. Wir wollen Ihre Rechte wahren und Ihre Ansprüche durchsetzen!

Versicherungsrecht Erlangen

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei:

  • Allgemeine Haftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Betribesunterbrechungsversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Elementarversicherung
  • Feuerversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Internationales Versicherungsrecht
  • Kraftfahrzeugversicherung
  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Reiseversicherung
  • Sturmversicherung
  • Unfallversicherungsrecht

Personenversicherungsrecht und Sachversicherungsrecht

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung schließt man selbstverständlich aus dem Grund ab, weil man sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheit oder Unfallverletzungen absichern will. Gerne sprechen Versicherungen beim ersten Beratungsgespräch vollmundig von Ihren Leistungen, kommt es dann doch zum Ernstfall, sieht die Realität oftmals anders aus. Monatelang wird der Schaden geprüft und zum Schluss versagt die Versicherung Ihre Leistungen. Oftmals wird hier angeführt, dass die eingereichten Unterlagen die gesundheitliche Einschränkung nicht hinreichend belegen.

Nicht anders ist beim Sachversicherungsrecht, wenn Ihre Haftpflichtversicherung einen Fremdschaden nicht zahlen will oder die Gebäudeversicherung einen Kostenvoranschlag nicht akzeptiert.

Zum alltäglichen Geschäft der Versicherungsunternehmen gehört die Verzögerungstaktik sowie die rechtswidrige Leistungsverweigerung. Dabei ist doch Versicherungsrecht vor allem Verbraucherrecht. Für Sie heißt es also, nicht vorschnell aufgeben, auch wenn es oftmals aussichtslos scheint. Holen Sie sich Unterstützung durch einen Fachanwalt, der Sie und Ihr Anliegen versteht und rechtlich vertritt.


Hummelmann, von Pierer und Kollegen setzen Ihre Ansprüche durch!

Versicherungen lehnen oftmals Anträge vorschnell ab, möchten einen Vergleich schließen oder bewilligen nur einen Teil des Antrages. Völlig gleich ob Sie Ihre Berufsunfähigkeit bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung durchbringen wollen, Elemtarschäden bei Ihrer Versicherung geltend machen wollen, einen Unfall hatten und die Unfallversicherung aufkommen soll oder die Haftpflichtversicherung den verursachten Schaden bezahlen soll. Unsere Rechtsanwälte geben Ihnen konkrete Hilfestellungen, damit Sie die Beiträge nicht umsonst bezahlt haben. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!