Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete Deutschland als „Land der Mieter“, denn in keinem anderen europäischen Land wohnen mehr Menschen zur Miete als in Deutschland, nämlich 54 %. Rechtsprobleme und Streitigkeiten sind jedoch nicht nur aufgrund der hohen Mieterzahl gang und gäbe, sondern vor allem auch aufgrund der unterschiedlichen Interessen von Vermietern und Mietern. Mietminderungen, Nebenkostenabrechnungen, Mängel der Mietsache bis hin zur Räumungsklage – nicht wenige Vermieter landen mit ihren Mietern vor Gericht.
Ob Konflikte zwischen Eigentümern, Verwaltung und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Ob rechtliche Probleme als Mieter oder Vermieter. Die Fachanwälte der Kanzlei Hummelmann aus Erlangen beraten und vertreten Sie im Mietrecht und setzen Ihr Recht durch.
Vor über 60 Jahren wurde unsere Anwaltskanzlei gegründet. In zweiter Generation beraten und vertreten wir Sie kompetent bei allen mietrechtlichen Fragen und Problemen.
Ob in Erlangen oder überregional: Sie können auf unsere Fachkompetenz vertrauen. Wir beraten Sie umfänglich bei allen mietrechtlichen Angelegenheiten.
Gerade bei schwierigen Situationen braucht man einen starken Partner. Ob gerichtlich oder außergerichtlich – als Mandant können Sie sich stets auf unsere Hilfe verlassen.
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Die Tätigkeit unserer Kanzlei aus Erlangen erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Immobilienwirtschaftsrechts und des gewerblichen Miet- und Pachtrechts. Erwerb, Nutzung sowie Gestaltung und Verhandlung und auch sonstige Nutzungsverträge – wir beraten unsere Mandanten in allen offenen Fragen. Auch die Vertragsaushandlung beziehungsweise Gestaltung von Verträgen begleiten wir. Schwerpunkte im gewerblichen Miet- und Pachtrecht fassen wir wie folgt zusammen:
Da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kein Eigentum an realen Gebäudeteilen kennt, regelt das Wohnungseigentumsgesetz beispielsweise die Teilung eines Grundstücks in verschiedene Wohnungen mit unterschiedlichen Eigentümern. Insbesondere lässt sich die Regelung in diesem Gesetz folgendermaßen Gliedern. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt:
Die Fachanwälte unserer Kanzlei Hummelmann in Erlangen beraten Sie wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht und beraten die Vertragsparteien eines Maklervertrages. Wir erstellen und vermitteln Miet- und Kaufverträge und helfen sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen.
Bei folgenden Schwerpunkten stehen wir Ihnen beratend zur Seite:
Das Grundstücksrecht regelt alle Rechtsfragen in Bezug auf die Rechte von Grundstücken. Schwerpunktmäßig geht es vor allem um Grundstückskaufverträge, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben sind. Für die Übertragung eines Rechts an einem Grundstück sieht das Gesetz eine spezielle Art des Vertragsschlusses vor und bedarf der notariellen Beurkundung. Neben Kenntnissen im Bürgerlichen Recht bedarf es bei Kaufverträgen von Grundstücken ein umfassendes Wissen im Verwaltungsrecht beziehungsweise öffentlichen Recht, wodurch der Gang zu einem kompetenten Fachanwalt dringend erforderlich ist.
Unsere Fachanwälte verfügen über Erfahrungen im Streit um Immobilienverträge. Die Wirksamkeit beziehungsweise Anfechtbarkeit von Grundstücksübertragungen gehört zu unseren Kompetenzen. So können wir bereits bei Kaufvertragsverhandlungen einschreiten um ungewollte Streitigkeiten oder Ergebnisse zu vermeiden. Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten bereits vorab darüber beraten und gehen Sie mit uns die einzelnen Vertragsklauseln durch.
Maßgeblich wird durch verwaltungsrechtliche Regelungen bestimmt, wie das Grundstück beziehungsweise die Immobilie tatsächlich genutzt werden kann. Bei uns beraten Sie Fachanwälte für Verwaltungsrecht darüber.
Unsere Kanzlei vertritt Sie in sämtlichen Bereichen des Grundstücksrechts. Vom Bau Ihres Hauses oder Firmengebäudes, über die Prüfung oder den Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages, bis hin zur Unterstützung bei Streitigkeiten über Geh- und Fahrtrecht, oder Angelegenheiten des Denkmalschutzes.
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