Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator (DAA)
Geboren 1960 in Duisburg am Rhein. Nach Studium in Bonn und erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang Steuern- und Betrieb des Deutschen Anwaltsinstituts e. V., 2. Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt im März 1994. Seither tätig in der Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen, seit 1998 als Sozius. Rechtsanwalt Konrad ist zugleich FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT, FACHANWALT FÜR ERBRECHT, MEDIATOR (DAA)
Rechtsanwalt Peter Konrad engagiert sich in den Arbeitsgemeinschaften des DAV für Versicherungsrecht (Vortragstätigkeit), Medizin- und Erbrecht. Darüber hinaus ist er Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
Schwerpunkte der Tätigkeit bilden:
- Versicherung-und Schadensersatzrecht z.B. Personen-und Sachversicherungsrecht
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Personenschäden
- Arzthaftungsrecht, insbesondere Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Personenschäden
- Arzthaftungsrecht, insbesondere Durchsetzung von Ansprüchen fehlerhafter ärztlicher Behandlung
- Erbrecht
- Planung und Beratung bei Verfügungen von Todes wegen (Testament und Erbvertrag etc.)
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtanteilsansprüchen