Ob privates oder öffentliches Baurecht, die Bebauung und Nutzung von Grundstücken ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Sie haben in Erlangen und Umgebung ein Bauvorhaben, dann sind Sie bei der Anwaltskanzlei Hummelmann bestens aufgehoben. Wir begleiten Sie von der Idee bis zum fertigen Objekt. Ob Bauvertrag zwischen Bauherrn und den bauausführenden Beteiligten oder die Einhaltung der Bestimmungen der VOB, also Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – wir setzen Ihre Interessen durch.
Vor über 60 Jahren wurde unsere Anwaltskanzlei gegründet. In zweiter Generation beraten und vertreten wir Sie kompetent bei allen baurechtlichen Fragen und Problemen.
Ob in Erlangen oder überregional: Sie können auf unsere Fachkompetenz vertrauen. Wir beraten Sie umfänglich bei allen baurechtlichen Angelegenheiten.
Gerade bei schwierigen Situationen braucht man einen starken Partner. Ob gerichtlich oder außergerichtlich – als Mandant können Sie sich stets auf unsere Hilfe verlassen.
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Wir vertreten neben privaten Bauherren auch Architekten, Handwerksbetriebe sowie mittelständische Bauunternehmen, um das private Baurecht, Immobilienrecht und Architektenrecht in Erlangen bestens zu vertreten. Gerade das private Bauerecht ist oftmals mit sehr viel Emotionen verbunden, handelt es sich hierbei ja oftmals um Familien, welche mit ihrem Ersparten ihr Eigenheim errichten. Auftretende Mängel rufen hierbei nicht nur finanzielle Schäden hervor, sondern schränken auch die Lebensqualität der betroffenen deutlich ein. So achten unsere Anwälte vor Abschluss von Verträgen und als baubegleitende Betreuung vor allem auf die Vermeidung von langwierigen Prozessen, bei eventuell auftretenden Baumängeln.
Allgemein bedeutet das Umsetzen von Bauvorhaben für Privatpersonen die Auseinandersetzung mit komplizierten Bauvertragsklauseln und leider sind Streitigkeiten über die sach- und fachgemäße Ausführung in der Gewährleistungszeit an der Tagesordnung. Ein kompetenter Rechtsbeistand ist also dringend von Nöten.
Ebenso vertritt unsere Kanzlei in Erlangen mit ihren Fachanwälten bei aufgetretenen Baumängeln die Prozessvertretung von Bauunternehmen und Architekten, egal ob bei der Abwehr von Haftpflicht- und Mängelgewährleistungsprozessen oder bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- und Honoraransprüche. Die ausführenden Betriebe sind oft mit geänderten Wünschen und Vorgaben des Bauherrn konfrontiert, ohne Zusage einer zusätzlichen Vergütung. Auch eine mangelhafte Zahlungsmoral der Kunden bringt viele Firmen und Unternehmen an ihre Grenzen. Nur ein starker und fachlich kompetenter Rechtsbeistand kann hierbei helfend unter die Arme greifen.
Die Kanzlei Hummelmann in Erlangen berät und vertritt Sie in allen Fragen dieser Rechtsgebiete nach BGB oder VOB/B, ebenso im Recht der Projektsteuerung.
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