Zugewinnausgleich – Vermögensaufteilung bei Scheidung einfach erklärt
Im Zusammenhang mit einer Scheidung denken viele Menschen, dass automatisch „alles halbiert“ wird. Dieses Bild ist jedoch nicht ganz richtig. Tatsächlich gilt in Deutschland der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, und genau hier setzt der sogenannte Zugewinnausgleich an.
Dieser sorgt dafür, dass der Vermögenszuwachs während der Ehe fair verteilt wird. Wie das funktioniert und worauf es ankommt, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Ehepartner grundsätzlich getrennt. Jeder verwaltet sein eigenes Vermögen und bleibt auch Eigentümer. Erst im Falle einer Scheidung wird geprüft, wie sich das Vermögen beider Seiten entwickelt hat.
Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass derjenige Ehepartner, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleich erhält. Es geht also nicht darum, das gesamte Vermögen zu teilen, sondern nur um den während der Ehe entstandenen Zugewinn.
Wie wird der Zugewinn berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn der Ehe festgestellt. Dieses sogenannte Anfangsvermögen wird dem Vermögen gegenübergestellt, das zum Zeitpunkt der Scheidung vorhanden ist.
Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ergibt den Zugewinn. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen.
Ein einfaches Beispiel macht das Prinzip deutlich: Hat ein Ehepartner während der Ehe 100.000 Euro Vermögen aufgebaut und der andere 40.000 Euro, ergibt sich eine Differenz von 60.000 Euro. Davon ist die Hälfte auszugleichen.
Welche Vermögenswerte werden berücksichtigt?
Zum Vermögen zählen grundsätzlich alle wirtschaftlichen Werte. Dazu gehören Immobilien, Bankguthaben und auch Schulden. Wichtig ist, dass alle Werte korrekt erfasst und bewertet werden.
Besonderheiten gelten bei Schenkungen und Erbschaften. Diese werden in der Regel dem Anfangsvermögen zugerechnet und erhöhen somit nicht den Zugewinn. Dadurch soll verhindert werden, dass familiäre Zuwendungen im Rahmen der Scheidung aufgeteilt werden.
Wann entsteht der Anspruch auf Zugewinnausgleich?
Der Anspruch entsteht grundsätzlich mit der Scheidung. Entscheidend ist dabei ein bestimmter Stichtag, nämlich die Zustellung des Scheidungsantrags. Ab diesem Zeitpunkt wird das Endvermögen ermittelt.
Das kann in der Praxis eine große Rolle spielen, etwa wenn kurz vor der Scheidung noch Vermögen verändert wird. Auch deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Beratung sinnvoll.
Typische Streitpunkte beim Zugewinnausgleich
In der Praxis kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über die genaue Höhe des Vermögens. Besonders bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen ist die Bewertung oft schwierig. Auch die Frage, ob Vermögen bewusst verschoben wurde, spielt immer wieder eine Rolle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Auskunftspflicht. Beide Ehepartner sind verpflichtet, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Kommt es hier zu Unklarheiten, kann dies das Verfahren erheblich verzögern.
Zusammenhang mit dem Ehegattenunterhalt
Neben der Vermögensaufteilung kann auch ein Anspruch auf laufenden Unterhalt bestehen. Viele Betroffene unterschätzen, dass beide Themen unabhängig voneinander geprüft werden.
Während der Zugewinnausgleich eine einmalige Zahlung betrifft, geht es beim Ehegattenunterhalt um regelmäßige finanzielle Unterstützung nach der Trennung oder Scheidung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Ehegattenunterhalt: Ehegattenunterhalt: Anspruch, Dauer und Berechnung
Noch Fragen? Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite!
Der Zugewinnausgleich ist ein zentraler Bestandteil vieler Scheidungsverfahren. Er sorgt für einen fairen Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens, kann aber in der Praxis zu erheblichen Streitigkeiten führen.
Eine genaue Berechnung und eine vollständige Erfassung aller Vermögenswerte sind entscheidend. Die Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und eine rechtssichere Lösung zu finden.
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