Gegenüber Polizei oder Arzt: So sollte ich mich nach einem Verkehrsunfall verhalten!

Gegenüber Polizei oder Arzt: Richtiges Verhalten nach Verkehrsunfall!

Nach einem Verkehrsunfall können schon mal gerne die Nerven blank liegen. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich bewusst machen, dass Ihr Verhalten gegenüber der Polizei oder einem Arzt nach einem Unfall weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Aus diesem Grund finden Sie hier wichtige Praxisbeispiele, wie Sie zukünftig schwere Fehler vermeiden können.




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Wie verhalte ich mich nach einem Unfall oder einer Beteiligung an einer Straftat gegenüber der Polizei?

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Der praxisrelevante Fall, der tausende Male in der Realität stattgefunden hat:

Man ist als Fahrer an einem Unfall beteiligt und die erste Frage der Polizisten vor Ort lautet: Sind Sie eingeschlafen?

Antwort 1: Ja!

Dies kann einen Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu neun Monate bedeuten. Grundlage hierfür ist Paragraph 315 C Strafgesetzbuch „Gefährdung des Straßenverkehrs“. Gemäß des Wortlautes dieses Paragraphen ist das Einschlafen von diesem umfasst.

Paragraph 69 Strafgesetzbuch besagt, dass bei einem Vorliegen des Paragraphen 315 C Strafgesetzbuch in der Regel davon ausgegangen wird, dass der Fahrzeugführer nicht geeignet ist zum Führen von Kraftfahrzeugen und ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

Antwort 2: Ich mache keine Angaben!

Dies führt oft dazu, dass der Fahrzeugführer lediglich ein Verwarnungsgeld von 35 € erhält.

 

„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ gilt im Übrigen für jede Konstellation, bei der man Kontakt mit der Polizei hat und zumindest die Möglichkeit besteht, dass später ein Ermittlungsverfahren gegen denjenigen eingeleitet wird.

Wie verhalte ich mich bei einer Kontrolle durch die Polizei als Verkehrsteilnehmer, wenn ich alkoholisiert bin? 

Den sogenannten Idiotentest/die MPU müssen Autofahrer/Radfahrer normalerweise nur machen, wenn sie 1,6 Promille oder mehr bei der Kontrolle durch die Polizei aufgewiesen haben.

Vorsicht! Wenn ich bei dem Arzt, der mich nach dem Anhalt durch die Polizei bezüglich meines Alkohols überprüft, zu nüchtern wirke – ich also alle Übungen ohne Fehler bestehe –, kommt es in letzter Zeit auch bei Werten deutlich unter 1,6 Promille immer öfter vor, dass Führerscheinbehörden trotzdem die MPU anordnen mit dem Hinweis darauf, dass man keine Ausfallerscheinungen gezeigt hätte.

Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei, wenn mir eine allgemeine Straftat vorgeworfen wird?

Wiederum gilt der Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Jedem muss eine Straftat positiv nachgewiesen werden, wobei das Gericht überzeugt sein muss, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat.



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Gegenüber Polizei oder Arzt: Richtiges Verhalten nach Verkehrsunfall! Zuletzt aktualisiert: 11.08.2024 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen