Verlust des Unterhalts durch falsche Angaben
In Unterhaltsverfahren gilt das Gleiche wie im Zivilprozess. Jeder Beteiligte ist verpflichtet die Wahrheit zu sagen. In einem Unterhaltsverfahren, in dem die getrenntlebende Ehefrau vom Ehemann Unterhalt für die Trennungszeit verlangte, hatte sie nicht angegeben, dass sie eigenes Einkommen hatte. Auf gerichtlichen Hinweis, teilte sie mit, dass sie für den Lebensunterhalt Geld von Bekannten bekomme,
