Die verhängnisvolle Aussage gegenüber einem Polizeibeamten

Die verhängnisvolle Aussage gegenüber einem Polizeibeamten Ein Fall aus der Praxis: Ein Arbeitnehmer fährt um 5:00 Uhr früh mit seinem Fahrzeug von der Arbeit nach Hause. Es fallen ihm kurz die Augen zu und er kommt von der Fahrbahn ab und landet mit seinem Fahrzeug im Graben. Kurze Zeit später ist die Polizei da und fragt ihn wie es zu dem Unfall gekommen ist. Wahrheitsgemäß gibt er an, dass er einen Sekundenschlaf hatte. Ergebnis: Acht Monate Entzug der Fahrerlaubnis gemäß Paragraph 315c StGB! Hätte er vor Ort die Aussage verweigert und sich auf seinen Rechtsanwalt berufen, mit dem er die Angelegenheit erst einmal besprechen muss, hätte er ein Verwarnungsgeld von 35 € bezahlen müssen.
Merke: Jeder Beschuldigte/Betroffene hat ein Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht. Folglich ist dringend zu empfehlen: Erst einmal keine Aussage!

Die verhängnisvolle Aussage gegenüber einem Polizeibeamten Zuletzt aktualisiert: 22.09.2020 von RA Felix von Pierer