Fehler sind menschlich – Ärzte sind Menschen! Doch oftmals sind es keine kleinen menschlichen Fehler, welche Patienten in Krankenhäusern bitter zu spüren bekommen, sondern weitreichende Fehlentscheidungen bis hin zu Ärztepfusch. Ob Operationsfehler, Behandlungsfehler oder Geburtsschaden: Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld!
Die Fachanwälte der Kanzlei Hummelmann aus Erlangen helfen Ihnen dabei, dass weitreichende ärztliche Behandlungsfehler angemessen entschädigt und ausgeglichen werden.
Ärztlicher Behandlungsfehler, wie gehts weiter?
Nach einem nachgewiesenen Behandlungsfehler und Ärztepfusch haben Patienten Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Ohne Fachanwalt haben die leidtragenden Patienten leider meist keine Chance gegen die Versicherer. Nicht nur, weil die Rechtsprechung auf diesem Themengebiet oftmals unterschiedlich urteilt, sondern auch weil manche Versicherer – gerade bei großen Schadensfällen – Regulierungen hinauszögern oder gleich ganz ablehnen.
Gesetzlich ist festgeschrieben, dass ein Arzt oder Krankenhaus als Verursacher für einen entstandenen Schaden aufkommen muss, wenn durch einen Behandlungsfehler ein Gesundheitsschaden nachgewiesen wurde. Konsultieren Sie also sofort einen kompetenten und fachlichen Rechtsbeistand, der Sie über die Möglichkeiten und weiteren Schritte in einem Beratungsgespräch aufklärt. Unsere Kanzlei Hummelmann aus Erlangen hat bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet
Schadensersatz nach Arzthaftungsfall
Jeder Fall muss hierzu individuell und ganzheitlich betrachtet werden. Schmerzensgeldtabellen können hierbei keine wirkliche Auskunft geben, wenn es um die Höhe des Schadensersatzes bei Artzhaftungsfällen geht. Je nach Schwere der Auswirkung, kann dabei der Betrag in den sechs- oder siebenstelligen Bereich gehen. Neben Schadensersatz können hierbei auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unterhalt und sonstige Kostenerstattung erstritten werden.