Alleinerziehende Entlastungsbetrag

Jeder alleinerziehende Steuerpflichtige hat einen Ausspruch auf einen Entlastungsbetrag, der seit dem Veranlagungszeitraum 2015 pro Jahr € 1.908,00 beträgt. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um € 240,00.

Der Anspruch ist in § 24 b des Einkommenssteuergesetzes geregelt.

In dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.10.2017 (BMF – Schreiben vom 23.10.2017 – IV C8 – S 2265 – a/14/10005, DOK 2017) hat die Finanzverwaltung zu den Voraussetzungen der Anwendung des Entlastungsbetrages näher ausgeführt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie gerne von RA Peter-Axel Hummelmann.

Alleinerziehende Entlastungsbetrag Zuletzt aktualisiert: 22.09.2020 von RA Peter-Axel Hummelmann