Der Besitz von Cannabis//Marihuana/Hasch/Gras

Der rechtliche Tipp (3):
Der Besitz von Cannabis//Marihuana/Hasch/Gras wird geahndet mit hohen Strafen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz. Hierbei wird von den Gerichten bei größeren Mengen des Besitzes automatisch angenommen, dass der Betreffende Handel mit diesen Produkten treibt, was das Strafmaß noch einmal erheblich erhöht.
Ein kurzer Fall aus der Praxis: Ein 25-jähriger „Ultra“ – Fan eines Fußball-Bundesligisten hatte in seiner Wohnung 800 g Cannabis, wobei er seinen starken Eigenkonsum von einigen Gramm am Tag durch den Verkauf dieses Produkts mitfinanzierte. In der Ecke neben seiner Wohnungstüre stand ein Baseballschläger, welchen er für mögliche Auseinandersetzungen mit „Ultra“ – Fans des benachbarten Bundesligisten zu seiner Sicherheit in der Wohnung aufbewahrte.
Gemäß § 30a II 2 Betäubungsmittelgesetz wurde der Fußballfan zu fünfeinhalb Jahren Haft (!) verurteilt wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Verbindung mit dem Führen eines Gegenstandes, der nach seiner Art dazu geeignet und bestimmt ist andere Menschen zu verletzen.

P.S.: An dieser Stelle sei noch ein Hinweis erlaubt: Was ich von der strafrechtlichen Verfolgung von Kiffern halte, lässt sich in mehreren Beiträgen auf meiner Facebook Seite nachlesen

Der Besitz von Cannabis//Marihuana/Hasch/Gras Zuletzt aktualisiert: 22.09.2020 von RA Felix von Pierer