2019: Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle neu ab 01.01.2019

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um Leitlinien für Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten, die jedes Jahr neu verabschiedet wird. Die Kanzlei Hummelmann, Ihre Anwaltskanzlei in Erlangen, erklärt, was sich geändert hat und worauf Sie achten sollten:

Was sich bei der Düsseldorfer Tabelle geändert hat:

  • Erhöhung des Mindestunterhalts
  • Erhöhung der Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe um 5 % des Mindestunterhalts
  • Erhöhung der Bedarfssätze der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts

Auswertung der Düsseldorfer Tabelle 2019:

  1. Altersstufe € 354,00 (bisher € 348,00)
  2. Altersstufe € 406,00 (statt € 399,00)
  3. Altersstufe € 476,00 (statt € 467,00)

 

! Achtung: Ab 01.07.2017 wird das Kindergeld erhöht !

Das bedeutet, dass ab 01.07.2019 mehr Kindergeld vom Tabellenunterhalt abzuziehen ist.

 

Wir empfehlen die Zahlbetragstabelle der Düsseldorfer Tabelle aufzurufen.

 

Beim Kindesunterhalt für minderjährige Kinder ist bekanntlich die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes abzuziehen.

 

Die jeweiligen Zahlbeträge können problemlos der Anlage der Düsseldorfer Tabelle entnommen.

 

gez. Peter-Axel Hummelmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

 

Düsseldorfer Tabelle neu ab 01.01.2019 Zuletzt aktualisiert: 22.09.2020 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen