Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018 !

Ab 01.01.2018 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie für die Bemessung des Kindesunterhalts.

Es wurden

  • der Mindestunterhalt erhöht
  • die Bedarfssätze der Einkommensgruppen 2 bis 10 geändert
  • die Bedarfskontrollbeträge verändert
  • der ausbildungsbedingte Mehrbedarf von 90 auf 100 € monatlich angehoben.

Nachdem auch das Kindergeld erhöht wurde, ist bei der Anrechnung auf den Tabellenbedarf ein höherer Betrag zu berücksichtigen.

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist unter anderem auf folgendem Link zu finden:

www.olg-duesseldorf.nrw.de

Jeder, der Kindesunterhalt schuldet oder beanspruchen kann, sollte sich die neue Tabelle ansehen und soweit Fragen bestehen, sich mit einem Rechtsanwalt kurzfristig in Verbindung setzen.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne von Rechtsanwalt Peter-Axel Hummelmann

 

Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018 ! Zuletzt aktualisiert: 11.12.2017 von RA Peter-Axel Hummelmann