Trennungsunterhalt auch ohne Zusammenleben – § 1361 BGB

Mit dem Eingehen der Ehe entstehen grundsätzlich zwei Unterhaltsansprüche: während des Zusammenlebens der sogenannte Familienunterhaltsanspruch (gemäß § 1360 BGB) sowie der sogenannte Trennungsunterhaltsanspruch (gemäß § 1361 BGB) ab dem Zeitpunkt der Trennung der Ehegatten. Ein Trennungsunterhalt setzt nach aktueller Rechtsprechung jedoch nicht voraus, dass die Ehegatten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammengelebt haben (OLG

Kindergeld Wechselmodell

Kindergeld und Wechselmodell

Wenn sich Eltern trennen, muss unter anderem auch die Betreuungszeiten und der Kindesunterhalt geregelt werden. Das sogenannte Wechselmodell kann hierbei eine Form des Umgangs sein. Das bedeutet, dass die Eltern die Kinder gleichberechtigt, etwa je zur Hälfte der Zeit, betreuen. Unter Eltern, die nach der Trennung ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell (auch Doppelresidenzmodell genannt) im Rahmen

2019: Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle neu ab 01.01.2019

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um Leitlinien für Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten, die jedes Jahr neu verabschiedet wird. Die Kanzlei Hummelmann, Ihre Anwaltskanzlei in Erlangen, erklärt, was sich geändert hat und worauf Sie achten sollten: Was sich bei der Düsseldorfer Tabelle geändert hat: Erhöhung des Mindestunterhalts Erhöhung der Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe


Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen aus Erlangen

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