Verkehrsrecht auf Parkplätzen: Was tun nach einem Unfall?

Verkehrsrecht auf Parkplätzen: Was tun nach einem Unfall?

Schnell ist es passiert – und ärgerlich: Ein Unfall auf dem Parkplatz. Gerade bei Erledigung der Einkäufe ist man oft gestresst und will schnell nach Hause. Nicht selten ist man gezwungen, nach Feierabend einzukaufen. Auf den Parkplätzen von Supermarkt oder Baumarkt kann es da schnell mal voll und unübersichtlich werden. Doch welche Verkehrsregeln gelten hier eigentlich und wie kann ein Anwalt helfen, wenn es doch mal kracht?

Viele Verkehrsteilnehmer kennen die allgemeinen Verhaltensregeln und auch die gesetzlichen Verkehrsregeln wohl nur noch oberflächlich. Immerhin liegt die Führerscheinprüfung oft schon Jahrzehnte zurück. Dennoch hat man einige Grundzüge verinnerlicht, weiß um beliebte Mythen womöglich Bescheid. Zahlreiche Parkplatzinhaber, etwa der örtliche Supermarkt, weisen per Hinweisschild daraufhin, dass auf ihrem Parkplatz die Straßenverkehrsordnung Geltung habe. Aber stimmt das überhaupt?





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Gilt auf dem Supermarktparkplatz die StVO?

Die Straßenverkehrsordnung gilt überall, wo Autos verkehren. So könnte man meinen, oder? Falsch gedacht! Tatsächlich gilt die StVO nur dort, wo es sich bei dem Parkplatz um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt. Dies ist dann der Fall, wenn der Parkplatz allgemein und für jedermann zugänglich ist oder generell durch die öffentliche Hand, etwa die Kommune, betrieben wird. Aber auch der Parkplatz eines Einkaufsmarktes oder eines Shopping-Parks kann darunterfallen. Ist das der Fall, gilt dort die StVO mit all ihren üblichen Regeln.

Handelt es sich jedoch um einen privaten Parkplatz, gelten die Regeln des Inhabers. Um privaten Parkraum handelt es sich in der Regel dann, wenn nicht nur der Inhaber ein „Privater“ ist, sondern auch der Parkplatz nur bestimmten Personengruppen offensteht. Das kann zum Beispiel der Parkplatz auf einem Firmengelände sein oder aber dadurch angezeigt werden, dass der Parkplatz Zufahrtsbeschränkungen hat, etwa in Form von Schrankensystemen.

Es kommt also drauf an.



Privater Parkraum: Was gilt dann anstelle der StVO?

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine gewisse Privatautonomie. Demnach kann jeder über sein Eigentum und damit über sein Grundstück so verfügen, wie es ihm beliebt. Selbstverständlich gilt allerdings auch das nicht grenzenlos. Dennoch kann der Inhaber eines privaten Parkplatzes in gewissem Maße selbst bestimmen, welche Regeln hier gelten und welches Verhalten er sich von den Nutzern seines Grundstückes wünscht.

Regelmäßig weisen derartige Parkplätze daraufhin, dass dort auch die StVO Geltung habe. Aber Obacht! Das ist dann zwar eine Empfehlung, stimmt aber nur eingeschränkt. Denn einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht begründen solche Schilder nicht. Polizei- und Ordnungsämter haben auf Privatgelände keine Befugnis, Verstöße gegen die – vermeintlich geltende – StVO festzustellen und zu bestrafen. Eher handelt es sich bei solchen Schildern um eine Verhaltensbitte und eine Art dekorativen Hinweis. Gleiches gilt auch für die Fahrbahnmarkierungen oder Richtungspfeile. Anders, als auf der öffentlichen Straße muss man diese nicht befolgen. Allerdings haftet man umso mehr, wenn man die auf dem Boden angebrachte Fahrempfehlung ignoriert und dabei andere Parkplatznutzer rammt oder gar Fußgänger verletzt.

Kommt es zu einem Unfall, lassen sich die Regeln der StVO also nur bedingt heranziehen, um das haftungsbegründende Verschulden zuzurechnen. Es ist also möglich, dass beide Parteien für Schäden haften, obwohl einer von beiden Beteiligten die Verkehrsregeln eingehalten hat.



Gilt auf Parkplätzen auch „rechts vor links“?

Wie ausgeführt, gelten die üblichen Verkehrsregeln der StVO nur sehr eingeschränkt auf privatem Parkraum. Hinweisschilder ändern daran nichts. Somit gilt auch die bekannte Regel „Rechts vor Links“ nicht vorbehaltslos, wie man es womöglich aus der eigenen Wohnstraße kennt.

Zwar eignet sich auch dieser Grundsatz als Orientierung für ein Wohlverhalten. Darauf pochen sollte man aber nicht. Rein rechtlich gesehen besteht nämlich keine unbedingte Vorfahrt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Einbiegungen bzw. Fahrspuren von Parkplätzen keine Kreuzungen sind. Somit fehlt der Straßencharakter. Vielmehr trifft bei einem Unfall gut möglich auch den „von rechts Kommenden“ eine Teilschuld. Ärgerlich und im Zweifel teuer!



Wie verhalte ich mich als Autofahrer auf privaten Parkplätzen richtig?

Grundsätzlich eigenen sich die bekannten Regeln als Richtschnur. Jedoch sollte auf dem oft engen, unübersichtlichen und vielbefahrenen Privatparkplätzen besondere Vorsicht walten gelassen werden. Hierzu zählen besondere Umsicht, aber auch eine gewisse Ruhe und eine angepasste Geschwindigkeit. Auch sollte man ein Fehlverhalten von anderen Autofahrern stets einkalkulieren. Im Zweifel müssen sich entgegenkommende Fahrer eben verständigen, notfalls mit Hand- oder Lichtzeichen oder auch per Zuruf.

Zudem gilt das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, das sich Autofahrer wohl auch jenseits rechtlicher Verpflichtung zu Herzen nehmen sollten.



Was besagt die „Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme“?

Eine Verkehrsregel gilt auf jedem Parkplatz, auch auf den privaten Parkplätzen: Die Regel zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus § 1 der StVO. Demnach gilt


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Konkret bedeutet das, dass Verkehrsteilnehmer, also auch die Parkplatznutzer, ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen sollen. Hierzu zählt etwa, das jeder zur Verhütung von Gefahren beitragen muss, auch dann, wenn er im Recht wäre. Somit ist stets auch ein Fehlverhalten Dritter einzukalkulieren.

Gerade auf engen und übersichtlichen Parkplätzen mit viel wuseligem Fußgängerverkehr sollte eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h nicht überschritten werden. Zudem sollten sich Fahrer stets in Bremsbereitschaft halten und sich nicht ablenken lassen, etwa vom Handy oder dem neuesten Werbeprospekt.



Hilfe nach Unfall auf Parkplatz - Unfallregulierung durch Anwalt

Trotz aller Vorsicht und Rücksichtnahme kann ein Unfall auch auf dem Parkplatz passieren. Unfallbeteiligte sollten dann so handeln, wie sie es bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr auch tun würden. Scheitert eine Einigung mit dem Unfallgegner und/oder liegt ein erheblicher Schaden vor, sollte unbedingt die Polizei verständigt werden. Diese nimmt Unfälle auch auf Privatgelände auf.

Liegt eine unklare Unfallsachlage vor, ist die Schuldfrage oft strittig und gleichwohl entscheidend für weitergehende Haftungsfragen. Heißt: Es muss noch geklärt werden, wie teuer der Unfall für den einzelnen Beteiligten wird. Doch bereits vor einer etwaig problematischen Schadensregulierung mit der Versicherung kommt es oft zu rechtlich relevanten Fragen, in denen sich guter Rat auszahlt – und schlechter bzw. gar kein Rat schnell teuer werden kann.

Deswegen kann es sich auszahlen, lieber sofort einen Anwalt zu beauftragen.

So vermeiden Sie teure Fallstricke

Ein versierter Verkehrsrechtsanwalt kann bereits bei der Ermittlung des Verschuldens helfen, Sie auf all Ihre Rechte hinzuweisen, Ansprüche zu sichern und durchzusetzen und Fallstricke zu umgehen. Teure Fallstricke, deren Konsequenzen im Nachhinein oft nicht mehr zu begradigen sind!

Insbesondere dann, wenn Sie völlig schuldlos an dem Unfall waren, empfiehlt sich professioneller anwaltlicher Beistand. Unfallopfer werden dann von den Schadensregulierer großer Versicherungskonzerne kontaktiert. Und die sind gewiefte Fachleute, denen es darum geht, den eigenen Versicherer möglichst schadlos zu halten. Schnell sind dann scheinbar „unbürokratische“ Angebote auf dem Tisch, die Laien – die Unfallopfer – gar nicht bis ins Detail verstehen, aber aus gutem Willen annehmen. Hier sollten sich Betroffene besser anwaltlich beraten lassen.

Von befürchteten hohen Gebühren sollte man sich dabei nicht abschrecken lassen. Sind Sie schuldlos an dem Unfall, muss die Versicherung des Verursachers auch Ihre Anwaltskosten begleichen. Denn der Gesetzgeber will, dass Waffengleichheit herrscht. Und das ersetzt Ihnen die Kosten für einen Fachmann, den Sie ohne den Unfall gar nicht gebraucht hätten.

Ausgleich der Schäden von Gegenseite verzögert

Oft verzögert sich auch der Ausgleich Ihrer Schäden oder die Regulierung wird von der Gegenseite verschleppt. Stress kommt auch dann auf, wenn die Gegenseite ständig neue Forderungen und Ansprüche erhebt oder wenn Schäden strittig sind. Auch hier kann ein Anwalt helfen, Ihre Rechte konsequent und schnell durchzusetzen. Zumal die Beiziehung eines Anwalts bei der Gegenseite gar nicht erst die Versuchung aufkommen lässt, andere Unfallbeteiligte – im Zweifel das Unfallopfer – mit zwielichtigen Methoden um seine Rechte zu bringen.



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Verkehrsrecht auf Parkplätzen: Was tun nach einem Unfall? Zuletzt aktualisiert: 15.05.2023 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen