Verbotene Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315 d StGB – 5 Tipps vom Fachanwalt

Verbotene Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315 d StGB – 5 Tipps vom Fachanwalt

Autorennen sind aus gutem Grund auf deutschen Straßen verboten und stehen gemäß § 315 d StGB unter Strafe. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Felix von Pierer gibt Ihnen hierbei 5 interessante Punkte zum Thema an die Hand.

  1. Bei Kraftfahrzeugrennen herrschen teilweise drastische Rechtsfolgen: Führerscheinentzug von über einem Jahr und Verwertung des Tatfahrzeugs (d. h. diese werden eingezogen und per Versteigerung verkauft).
  2. Der Tatbestand ist gegeben, wenn man versucht mit größtmöglicher Geschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen am öffentlichen Verkehr teilzunehmen. Es muss kein Rennen zwischen mehreren Beteiligten sein, sondern der Tatbestand kann auch allein erfüllt sein.
  3. Typischer Fall: Zwei Fahrzeuge stehen an einer roten Ampel und fahren mit höchstmöglicher Geschwindigkeit los, wobei eine gewisse Dauer der Höchstgeschwindigkeit Voraussetzung ist. Keine Voraussetzung ist, dass sich die beiden Fahrer abgesprochen haben, beziehungsweise kennen.
  4. Grund für diesen erst 2017 eingeführten Tatbestand ist die hohe Gefährlichkeit, die mit derartigen Fahrweisen verbunden ist.
  5. Auslöser war der Tod eines Fahrzeuginsassen eines anderen Pkw aufgrund des Rasens zweier Fahrzeuge mit bis zu 170 km/h durch die Innenstadt von Berlin am 1. Februar 2016.

Wenn Ihnen ein Delikt aus dem Verkehrsstrafrecht vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussage tätigen und einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Rechtsanwalt Felix von Pierer steht an Ihrer Seite.



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Verbotene Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315 d StGB – 5 Tipps vom Fachanwalt Zuletzt aktualisiert: 20.02.2024 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen