Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht – das sagt der Anwalt

Der § 142 StGB (Strafgesetzbuch) regelt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Was allgemeinhin als Unfallflucht bekannt ist, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Felix von Pierer die wichtigsten 7 Tipps zum Thema zusammengestellt.

7 Tipps vom Fachanwalt zur Unfallflucht

  1. Reue ist ein ganz schlechter Ratgeber in diesem Fall!
  2. Wenn man sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt und nicht sofort die Polizei auf diesen Unfall aufmerksam macht oder am besten zur Polizei fährt (dies mildert zumindest die Strafe), ist es am besten, dass man erst einmal mit einem diesbezüglich erfahrenen Rechtsanwalt das weitere Vorgehen abklärt.
  3. Damit man sich nicht strafbar macht, sollte man an Ort und Stelle die Polizei anrufen und warten, bis diese kommt. Natürlich reicht es auch aus, wenn der Unfallgegner vor Ort ist und man sich mit diesem verständigt.
  4. Ansonsten drohen folgende Strafen, auch wenn man sich später stellt:
    Schaden am anderen Auto bis 500 € – Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot;
    Schaden am anderen Auto bis 1.000 € – Geldstrafe und zwei Monate Fahrverbot;
    Schaden am anderen Auto bis 1.500 € – Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot;
    Schaden am anderen Auto ab 1.500 € – Geldstrafe und mindestens sechs Monate Entzug der Fahrerlaubnis;
    Dese Strafen gelten grundsätzlich, da es sich um ein Massendelikt handelt und nur in extremen Ausnahmefällen von diesen abgewichen wird.
  5. Begeht man die Tat und wird als Fahrer nicht erkannt, aber das amtliche Kennzeichen des eigenen Fahrzeugs, so droht lediglich ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung (normal 2.500 €, sofern der verursachte Schaden darüber liegt).
  6. Reue ändert übrigens nichts am späteren Regress der eigenen Haftpflichtversicherung. Lediglich kommt es zusätzlich zu den Bestrafungen unter Punkt 4.
  7. Wer sich also einmal unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, sollte sich gut überlegen, was er danach macht. Der Weg zu einem Anwalt ist zu empfehlen!

Hilfe vom Anwalt beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort

Haben Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt oder wird Ihnen Unfallflucht vorgeworfen? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren und sich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. Rechtsanwalt Felix von Pierer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hilft Ihnen in dieser Situation. Nehmen Sie dazu Kontakt zu unserer Kanzlei auf!



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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht – das sagt der Anwalt Zuletzt aktualisiert: 02.02.2024 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen