„Online-Scheidung“ geht das überhaupt? Zur Scheidung während der Corona-Krise

„Online-Scheidung“ geht das überhaupt? Zur Scheidung während der Corona-Krise


Online-Scheidung? Gibt es das wirklich?

In unseren digitalen Zeiten erledigen wir immer mehr über das Internet – also online. Insbesondere seit Beginn der Corona-Krise erfreuen sich Remote Learning, Online-Arbeit im Homeoffice oder „Online-Kino“ über Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime immer größerer Beliebtheit, auch aufgrund der Einschränkungen des Offline-Lebens. Dies bringt vor allem den Vorteil mit, dass man sich Wege und damit Zeit sparen kann. Skepsis stellt sich allerdings bei wichtigen Entscheidungen wie beim Kauf eines Autos ein. Dies gilt ebenso für die Entscheidung, eine Scheidung von seinem Ehepartner vorzunehmen!

Experten vermuten für die Zeit nach der Corona-Pandemie eine Scheidungswelle, da die Ehe durch verschiedene Widrigkeiten vermehrt auf die Probe gestellt wird. Wir wollen Ihnen in unserem Artikel auch vor dem Hintergrund der Zeit der Corona-Krise zeigen, ob und wie eine Scheidung auch digital funktionieren kann.



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1. Ist eine Online-Scheidung möglich?

02.03.2021

Zwischen 1960 und 2019 ist die Scheidungsquote in Deutschland um mehr als 25% gestiegen und ein Abstieg ist für die Corona-Zeit laut Experten nicht abzusehen, es ist vielmehr ein erneuter Anstieg zu erwarten. Sowohl der Schritt, sich scheiden zu lassen als auch die Abwicklung der Scheidung sind im Laufe der Zeit einfacher geworden. Für viele Betroffene erscheint der Scheidungs-Prozess intuitiv dennoch als aufwändig, zeitintensiv und kompliziert. Sie verbinden ihn mit verschiedenen Termin an verschiedenen Orten. Mittlerweile lässt sich eine Scheidung aber auch online durchführen.

Fälle, in denen dies inklusive eines abschließenden Scheidungstermins vor Gericht per Video-Konferenz passiert, sind jedoch nach wie vor die große Ausnahme. In der Regel müssen in Deutschland beide Ehepartner zum Scheidungstermin persönlich im Gerichtssaal erscheinen. Ausnahmen hiervon sind Ehepaare, bei denen sich ein Teil über einen längeren Zeitraum im Ausland befindet.

Über ein Scheidungsantragsformular kann die Scheidung allerdings jederzeit online eingeleitet werden. Wir raten Ihnen jedoch dazu, vorab mit dem Scheidungsanwalt telefonisch oder per Video-Konferenz zu sprechen und das Formular nicht blind auszufüllen. Ebenso bieten viele Anwälte mittlerweile einen Service an, bei dem bis auf den abschließenden Gerichtstermin der gesamte Ablauf der Scheidung durch Formulare und Videogespräche online abgebildet werden kann.


2. Vorteile einer Online-Scheidung

02.03.2021

Ob eine Online-Scheidung für Sie der geeignete Weg ist, hängt vor allem von Ihrer Situation als Ehepaar ab. Sollten Sie sich über die wesentlichen Punkte Ihrer Scheidung und deren Folgen einig sein, kann ein solches Verfahren für Sie von Vorteil sein. Bei erheblichen Streitigkeiten und Konfliktpotenzial zum Beispiel zum Thema Unterhalt zwischen Noch-Ehepartnern, also dem klassischen Rosenkrieg, ist von einer Online-Scheidung abzuraten.

Sollten Sie sich also mit Ihrem Noch-Ehepartner einigermaßen verstehen und im Vorfeld einen gemeinsamen Nenner zu den klassischen Themen wie Sorgerecht für Kinder und Unterhalt gefunden haben, kann eine Online-Scheidung für Sie sehr vorteilhaft sein:

Wie bei diversen Dingen, die man digital erledigen kann, bringt auch die Online-Scheidung Zeit- und Kostenersparnisse mit. Es fallen für Sie weder die Zeit für den Anfahrtsweg zum Anwalt noch Spritkosten oder das Geld für den Restaurantbesuch nach dem Termin an. Sie müssen sich auch wie früher keinen halben Tag freinehmen, sondern können einen gezielten Termin per Video-Konferenz mit dem Anwalt vereinbaren.

Ebenso läuft der Prozess über eine Kanzlei ab, was oftmals die erheblichen Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt, den der andere Ehepartner beschäftigt, einspart. Die optimierten Prozesse beim Verfahren der Online-Scheidung sind schlank und oft standardisiert, somit sparen Sie sich oft zusätzliche Anwaltsgespräche, die ebenfalls Kosten verursachen. Ebenso können Sie zum Beispiel eine eigene Webakte mit relevanten Dokumenten anlegen, was wiederum die Kosten zur Aktenanlage beim Rechtsanwalt spart.


3. Schwierigkeiten bei der Scheidung während der Corona-Krise

02.03.2021

Sollten Sie und Ihr Ehepartner während der Corona-Krise vermehrt in Konflikte geraten und Ihre Ehe scheiden lassen wollen, ist dies natürlich möglich. Dies stellt zwar für viele Noch-Ehepaare eine Belastung in der Gestalt dar, dass die Bedingungen der Krise besonders schädlich für Ihre Ehe waren, juristisch gelten aber die gleichen Voraussetzungen für eine Scheidung wie vor der Krise. Sie müssen also auch hier das Trennungsjahr einhalten, bevor Ihre Ehe geschieden werden kann. Für viele ist es aufgrund der Corona-Krise wirtschaftlich oder auch logistisch nicht möglich, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Für diesen Fall empfehlen wir Ihnen, eine Trennung von Tisch und Bett in der Wohnung durchzuführen. Sie sollten diesen Schritt schriftlich vereinbaren und festhalten.

In der Praxis wird in der Corona-Pandemie oft die Erfahrung gemacht, dass Gerichte Scheidungen nicht als oberste Priorität verfolgen und es auch zu deutlichen Verzögerungen im Scheidungsprozess kommen kann. Die Gründe hierfür sind vermutlich Empfehlungen der verantwortlichen Ministerien, vor allem dringlichere Angelegenheiten in der Krise zu fokussieren. Sollten Sie Ihre Scheidung also schnellstmöglich durchbringen wollen, kontaktieren Sie uns.


4. Auswirkung der Corona-Krise auf den Scheidungstermin

02.03.2021

In Zeiten der Corona-Krise ist nach wie vor ein Scheidungstermin vor Gericht erforderlich, um beide Ehepartner persönlich zu den Voraussetzungen der Scheidung zu befragen. Es ist hierfür gesetzlich nicht erforderlich, dass beide Beteiligten zeitgleich anwesend sein müssen oder sich während der Anhörung des anderen im Gerichtssaal befinden müssen.

In Zeiten der Pandemie gehen die Gerichte vermehrt dazu über bei einvernehmlichen Scheidungen beide Noch-Ehepartner getrennt anzuhören. Eine solche Aufteilung kann für Sie aus zeitlichen Gründen sinnvoll sein und auch – sollten Sie zum Beispiel einer Risikogruppe angehören – Ihre Kontakte reduzieren.

Durch die Gerichte wird zusätzlich vermehrt die Möglichkeit in Betracht gezogen, Scheidungstermine in Form einer Videokonferenz oder durch eine telefonische Anhörung der Ehepartner vorzunehmen. Sollte sich eine solche Praxis bewähren, kann dies ein weiterer Schritt zur vollständigen Online-Scheidung als gängiges Verfahren sein.


5. Fazit zur Online-Scheidung

02.03.2021

  • Seine Scheidung mit Ausnahme des persönlichen Scheidungstermins vor Gericht online vorzunehmen, ist ohne weiteres möglich!
  • Scheidungen, die gänzlich virtuell abgewickelt werden, bleiben die Ausnahme!
  • Führen Sie eine Online-Scheidung nur dann durch, wenn Sie sich als Noch-Ehepaar zu den Bedingungen einig sind!
  • Ein Online-Scheidung bringt eine Zeitersparnis mit und kann die Scheidungskosten für Sie erheblich reduzieren!
  • Auch während der Corona-Krise können Sie sich scheiden lassen! Rechnen Sie aber mit Verzögerungen!
  • Die gerichtliche Praxis in der Corona-Krise könnte den nächsten Schritt zu einer vollständigen Online-Scheidung für alle sein.

Scheidungsanwalt in Erlangen

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„Online-Scheidung“ geht das überhaupt? Zur Scheidung während der Corona-Krise Zuletzt aktualisiert: 16.04.2024 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen