KINDERGELD UND KINDESUNTERHALT: ÄNDERUNGEN ZUM JAHRESBEGINN 2023

Kindergeld und Kindesunterhalt: Änderungen zum Jahresbeginn 2023

Zum Jahresbeginn 2023 ergeben sich einige Änderungen zum Kindergeld und zum Kindesunterhalt. Der Bundestag hat hierzu neue Beschlüsse gefasst und teils grundlegende Änderungen in der Rechtslage herbeigeführt.

Wir klären für Sie die wichtigsten Änderungen.

Änderungen beim Kindergeld

Mit seinem Beschluss vom 10.11.2022 hat der Bundestag für eine unerwartete Überraschung gesorgt. Statt einer moderaten Anhebung der Kindergeldsätze bricht der Gesetzgeber mit seiner bisherigen Praxis der Kindergeldstaffelung.

Das Kindergeld steigt teilweise zum 01.01.2023 erheblich an. Für das erste und zweite Kind gibt es dann statt bisher 219 Euro ganze 250 Euro monatlich. Auch das Kindergeld für das dritte Kind steigt von 225 Euro auf ebenfalls 250 Euro an. Keine Steigerung hingegen erfährt das Kindergeld ab dem vierten Kind. Dieses bleibt nach wie vor bei 250 Euro.

Damit hat der Gesetzgeber die bisher geltende Staffelung des Kindergeldes aufgehoben und fördert jedes Kind in der Familie gleichermaßen mit einem einheitlichen Betrag.

Änderungen zum Kindesunterhalt

Diese Erhöhung des Kindergeldes wird sich auch auf den Kindesunterhalt auswirken, welcher nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist. Denn auf diese Tabellenbeträge wird das Kindergeld jeweils zur Hälfte angerechnet.

Damit steigt dieser Anrechnungsbetrag auf jeweils 125 Euro pro Kind an. Der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Kindesunterhalt fällt damit entsprechend niedriger aus.

Neue Düsseldorfer Tabelle geplant

Ebenfalls zum 01.01.2023 ist mit einer Neugestaltung der Düsseldorfer Tabelle zu rechnen.

Jedoch lässt sich aufgrund der Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 in Verbindung mit dem am 10.11.2022 beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz eine gewisse unverbindliche Prognose treffen.

Demnach wird sich der Mindestunterhalt voraussichtlich zum 01.01.2023 auf folgende Tabellenbeträge erhöhen:

  1. Altersstufe (von 0 bis 5 Jahren) 404 € pro Monat.
  2. Altersstufe (von 6 bis 11 Jahren) 464 € pro Monat.
  3. Altersstufe  (von 12 bis 17 Jahren) 543 € pro Monat.

Mit einer endgültige Entscheidung hierzu ist jedoch wohl erst Mitte Dezember 2022 zu rechnen.

Kindergeld und Kindesunterhalt: Änderungen zum Jahresbeginn 2023 Zuletzt aktualisiert: 25.11.2022 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen