Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis: Fachanwalt klärt auf
Ein Fahrverbot ist grundsätzlich etwas anderes als ein Entzug der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Felix von Pierer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und erklärt den Unterschied:
- Unterschied: Wann man ein Fahrverbot antritt, kann man in engen Grenzen selbst bestimmen. Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man ab sofort nicht mehr Autofahren darf.
- Entzug der Fahrerlaubnis droht zum Beispiel bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort und einen Fremdschaden von über 1.500 Euro. Ebenso bei Fahrten unter Alkoholeinfluss mit mehr als 1,1 Promille. In diesen Fällen kommt oft die Polizei nach Hause, klingelt und nimmt den „Sündern“ sofort den Führerschein weg.
- Während man nach einem Fahrverbot den Führerschein nach einer zuvor festgelegten Zeit wieder zurückerhält, muss man ihn bei einem Entzug der Fahrerlaubnis neu bei der Führerscheinstelle beantragen. Beim letzteren sollte man unbedingt bald nach dem Entzug und der Rechtskraft der Entscheidung tätig werden, die die Führerscheinstellen oftmals sehr lange Bearbeitungszeiten haben.
- Falsch ist es, dass man nach einem Entzug der Fahrerlaubnis den Führerschein neu machen muss.
- Die Sperrfrist bei einem Entzug der Fahrerlaubnis beträgt mindestens sechs Monate.
- Bei einigen Delikten droht bei einem Entzug der Fahrerlaubnis bei einem Neuantrag die MPU. Deswegen sollte man sich möglichst zeitnah nach dem Entzug der Fahrerlaubnis bei einem Rechtsanwalt über die drohenden Folgen informieren.
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen? Sie haben Fragen zu einem Fahrverbot? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Rechtsanwalt Felix von Pierer steht an Ihrer Seite.
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Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis: Fachanwalt klärt auf
Zuletzt aktualisiert: 22.02.2024
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