Eheaufhebung als Alternative zur Scheidung?
Etwa jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Die Trennung ist in vielen Fällen nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern häufig auch eine rechtliche. Die meisten Menschen kennen lediglich die Beendigung der Ehe durch eine Scheidung. Doch es gibt auch eine Alternative. Statt eine Scheidung einzureichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ehe auch aufgehoben werden.
Wie das funktioniert und welche Vorteile sich dabei ergeben können erklären wir in diesem Artikel.
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Eheaufhebung, was ist das?
Die Eheaufhebung führt auf Antrag eines der Ehegatten am Ende eines rechtlichen Verfahrens dazu, dass die Ehe aufgelöst wird und damit als von Anfang an nichtig gilt. Das heißt, die Ehe wird behandelt, als wäre diese niemals geschlossen worden. Im Gegensatz dazu führt eine Ehescheidung dazu, dass eine bestehende Ehe geschieden wird. Daher wird mit der Scheidung eine umfangreiche Aufteilung der ehelichen Gütergemeinschaft nötig. Das ist bei einer Eheaufhebung unter bestimmten Umständen anders.
Für die Aufhebung der Ehe gelten jedoch strenge Grenzen, die im Gesetz genau festgelegt sind.
In welchen Fällen ist eine Eheaufhebung möglich?
Eine Eheaufhebung ist eine Ausnahme und daher nur aus den in § 1314 BGB aufgeführten Gründen möglich. Nicht jeder Trennungsgrund berechtigt die Ehepartner dazu ihre Ehe aufheben zu lassen. Übliche Trennungsgründe wie Fremdgehen, oder die Täuschung über Vermögensverhältnisse genügen dazu nicht. Der Aufhebungsgrund muss jeweils zum Zeitpunkt der Eheschließung vorgelegen haben.
Gründe die zu einer Aufhebung der Ehe berechtigten sind:
- Die Minderjährigkeit des Ehegatten, also wenn der Ehegatte noch nicht volljährig war.
- Einer der Ehegatten war mit einer dritten Person verheiratet.
- Es besteht eine Blutsverwandtschaft oder ein Adoptionsverhältnis zwischen den Ehegatten aufgrund der ein Eheverbot gilt.
- Die Ehe wurde nicht bei gleichzeitiger Anwesenheit der Ehegatten geschlossen.
- Die Zustimmung zur Ehe wurde unter eine Bedingung oder einer Zeitbestimmung gegeben.
- Einer der Ehegatten war bei der Trauung geschäftsunfähig, etwa wegen einer dauerhaften psychischen Störung oder einem vorübergehenden Alkohol- oder Drogenrausch.
- Einer der Ehegatten wusste gar nicht, dass eine Ehe geschlossen werden sollte.
- Einer der Ehegatten wurde durch Drohung oder Gewalt zur Ehe gezwungen.
- Einer der Ehegatten wurde arglistig getäuscht, um die Ehe einzugehen. Hierzu genügt jedoch nicht jede Täuschung. Es muss eine gewisse Erheblichkeit vorliegen. Beispiele sind das Verschweigen von ansteckenden Krankheiten, einer Sterilisation, Impotenz oder vorhandener leiblicher Kinder. Ebenso die Eingehung der Ehe nur zu dem Zweck, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erschleichen.
- Das Vorliegen einer Scheinehe, also wenn sich die Ehegatten einig waren, gar keine Eheliche Gemeinschaft bilden zu wollen.
Gibt es eine Frist für den Antrag auf Eheaufhebung?
Die Aufhebung einer Ehe kann teilweise nicht beliebig lange gestellt werden. Die für den Antrag einzuhaltende Frist hängt davon ab, welcher Aufhebungsgrund geltend gemacht wird.
Besteht der Aufhebungsgrund darin, dass eine Scheinehe vorliegt oder die Ehe entgegen einem gesetzlichen Verbot unter Verwandten geschlossen wurde, gibt es keine Frist. Der Antrag auf Aufhebung der Ehe kann dann beliebig lange gestellt werden.
Besteht der Aufhebungsgrund in einer arglistigen Täuschung, dann gilt eine Frist von einem Jahr. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem der getäuschte Kenntnis von der Täuschung erlangt.
Im Falle der Aufhebung wegen einer Drohung kann der Antrag bis zu 3 Jahren nach Wegfall der Zwangslage gestellt werden.
Im Falle der Geschäftsunfähigkeit kommt es darauf an, ob diese nur vorübergehend bestand oder ob ein Betreuer bestellt war. Bei einer nur vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit kann der Antrag bis zu 6 Monate nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit gestellt werden. Sofern ein Betreuer besteht, kann dieser bis zu einem Jahr nach Kenntnis von der Ehe den Antrag auf Eheaufhebung stellen.
Welche Folgen hat eine Eheaufhebung?
Da die Ehe rechtlich gesehen zu keinem Zeitpunkt bestand erhalten die Betroffenen nicht den Personenstand geschieden, sondern den Personenstand Ehe Aufgehoben (EA).
Sofern ein Ehegatte den Nachnamen des anderen angenommen hatte, gilt mit Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses wieder dessen vorheriger Nachname. Ein gesondertes Verfahren zur Namensänderung muss nicht durchgeführt werden.
Einen Unterhaltsanspruch erhält ausschließlich der gutgläubige Ehegatte. Wussten beide Ehegatten von dem Aufhebungsgrund, wie etwa bei einer Scheinehe, dann entfällt der Unterhaltsanspruch komplett.
Die Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung werden anhand einer Billigkeitsprüfung aufgeteilt. Bei dieser werden sowohl die Belange der Ehegatten als auch die Umstände der Eheschließung berücksichtigt.
Ein Versorgungs- und Zugewinnausgleich wird nur durchgeführt, wenn dieser für den Aufhebungsberechtigten Ehegatten nicht absolut unbillig wäre. Im Fall einer bestehenden Doppelehe werden hierbei auch die Belange der Dritten Person berücksichtigt.
Welche Vorteile bringt eine Eheaufhebung?
Die Aufhebung der Ehe zeichnet sich dadurch aus, dass die Aufteilung des Vermögens in der Regel einfacher fällt als bei einer Scheidung. Da rechtlich gesehen eine Ehe nie vorgelegen hat, werden die Vermögensverhältnisse Rückabgewickelt. Güter, die während der Ehe angeschafft wurden, gelten nicht als gemeinschaftlich erworben. Dies kann etwa im Hinblick auf Erbangelegenheiten vorteilhaft sein.
Eine Aufteilung des Vermögens geschieht anhand von Billigkeitsbetrachtungen. Wurde einer der Ehegatten getäuscht und deswegen die Ehe aufgehoben, wird sich dies im Regelfall bei der Aufteilung des Vermögens und hinsichtlich von Unterhaltsansprüchen positiv für ihn auswirken.
Zudem findet in der Regel kein Versorgungsausgleich hinsichtlich der erworbenen Rentenansprüche statt. Das Verfahren kann dementsprechend in den meisten Fällen auch schneller abgeschlossen werden als eine Scheidung.
Zudem gilt gerade im Hinblick auf Menschen für die religiöse oder soziale Gründe gegen eine Scheidung sprechen, dass eine Eheaufhebung gerade keine Scheidung ist. Die Eheaufhebung wird daher anders bewertet. Das kommt den Betroffenen zugute.
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