Die Rettungsgasse – Nützliche Antworten vom Fachanwalt
Wer einen Führerschein hat, müsste sie eigentlich kennen: die Rettungsgasse.
Doch wann muss man eine Rettungsgasse bilden? Und was geschieht, wenn man keine gebildet hat? Rechtsanwalt Felix von Pierer, Fachanwalt für Verkehrsrecht hat die wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst:
- Eine Rettungsgasse ist immer zu bilden, wenn der Verkehr auf der Autobahn stockt oder staut.
- Nicht notwendig ist, dass sich von hinten ein Polizeiauto mit Sirene annähert.
- Die Rettungsgasse ist immer zwischen der linken Spur und der rechts daneben befindlichen Spur zu bilden (egal ob die Autobahn zwei-, drei- oder vierspurig ist.
- Es gibt Polizisten, die an einen Stau heranfahren und dann sämtliche Verkehrsteilnehmer aufschreiben und fotografieren, die keine ordnungsgemäße Rettungsgasse gebildet haben. Das habe ich selbst vor einem Amtsgericht in Bayern erlebt.
- Rechtsfolge bei Verstoß ist grundsätzlich ein einmonatiges Fahrverbot neben einer empfindlichen Geldbuße.
Wenn Sie konkrete Fragen zum Verkehrsrecht haben oder Ihnen ein Fahrverbot oder eine Geldbuße aufgrund einer nicht gebildeten Rettungsgasse auferlegt wurde, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen in Erlangen auf.
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