Cannabis: Die Teillegalisierung ab 1. April 2024 zusammengefasst

Cannabis: Die Teillegalisierung ab 1. April 2024 zusammengefasst

Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland die zuvor illegale Droge Cannabis teillegalisiert. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Felix von Pierer hat die Gesetzeslage zusammengefasst.

Zusammenfassung der Gesetzeslage bei Cannabis

  • Es herrscht weiterhin absolutes Verbot für den Kontakt mit dieser Substanz für Menschen bis 18 Jahre.
  • Dieses Gesetz gilt nur für die Substanzen Cannabis, Marihuana, Haschisch und Vergleichbares.
  • Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt.
  • Der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen ist erlaubt.
  • Der Konsum ist verboten in der Nähe von Personen unter 18 Jahren oder auch zum Beispiel in Fußgängerzonen, in Sportstätten oder bei der Bundeswehr.
  • Cannabis aus privatem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Privater Eigenanbau darf keine unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft mit sich bringen.
  • Wer Cannabis gemeinschaftlich anbaut und an Mitglieder zum Eigenkonsum weitergibt, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis darf ausschließlich Anbauvereinen erteilt werden.
  • Ein Anbauverein darf maximal 500 Mitglieder haben.
  • Anbauvereine dürfen nur beim gemeinschaftlichen Anbau gewonnenes Vermehrungmaterial weitergeben, unter bestimmten Voraussetzungen auch an Nichtmitglieder.
  • Es gibt Vorschriften über den Anbau von Nutzhanf.
  • Es gibt rückwirkend Tilgungsvorschriften für Eintragungen im Bundeszentralregister. Es kommt zur Änderungen im Bundeszentralregistergesetz und im Strafgesetz.
  • Es gibt ein Gesetz zur Versorgung mit Cannabis aus medizinischen Zwecken.

Wenn Sie konkrete Fragen zum Thema haben, eine Eintragung im Bundeszentralregister löschen lassen möchten oder Probleme im Straßenverkehr aufgrund von Cannabis-Konsum haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen in Erlangen auf.



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Cannabis: Die Teillegalisierung ab 1. April 2024 zusammengefasst Zuletzt aktualisiert: 03.04.2024 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen