Aussage bei Polizei verweigern - Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: Keine Aussage ist besser als eine Aussage!

Im Verkehrsrecht hat man oftmals mit der Polizei und anderen Behörden zu tun. Ob es sich nun um einen Bußgeldbescheid geht oder um eine Vorladung aufgrund eines Verkehrsdelikts wie z. B. Unfallflucht. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Felix von Pierer hat hierbei sieben Punkte zusammengefasst, die Sie beachten sollten:

  1. Wenn die Polizei Sie auffordert, zu einer Sache Stellung zu nehmen, so verweigern Sie erst einmal die Aussage!
  2. Lediglich, wenn Ihnen unmissverständlich gesagt wird, dass Sie Zeuge sind, dann dürfen/müssen Sie aussagen.
  3. Das Problem einer Aussage eines Beschuldigten/Betroffenen gegenüber der Polizei ist, dass diese Aussagen oftmals unüberlegt und unbedacht erfolgen und niemals mehr aus der Akte zu bekommen sind.
  4. Viel besser als eine sofortige Aussage ist es, wenn man erst einmal eine Nacht über die Sache schläft, beziehungsweise sich einen schriftlichen Bogen zuschicken lässt oder am besten vorher mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnimmt.
  5. Es ist ein Märchen, dass man durch eine Aussageverweigerung seine Rechtsposition in irgendeiner Art und Weise verschlechtern, weil es dann so scheint, dass man etwas verbergen will. Genau das Gegenteil ist der Fall.

 

Beispiel aus der Praxis:

Tatsächlicher Fall hierzu aus meiner Vergangenheit. Ein Mann verunglückt mit dem Fahrzeug in einer Kurve und richtet einen Sachschaden neben der Straße (ansonsten kein weiterer Fremdschaden) von 2.000 Euro an. Polizei kommt und fragt, wie es zu dem Schaden gekommen ist. Mann sagt, er wäre eingeschlafen. Rechtsfolge: zehn Monate Entzug der Fahrerlaubnis. Hätte nichts gesagt, hätte er 35 Euro gezahlt.

Fazit: Keine Aussage ist besser als eine Aussage!

 

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsdelikten oder Ordnungswidrigkeiten

Wenn Sie Probleme aufgrund eines Delikts oder einer Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht haben, sollten Sie keine Aussage machen und sofort einen erfahrenen Anwalt kontaktieren. Rechtsanwalt Felix von Pierer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und kann Ihnen auch im Verkehrsstrafrecht kompetent weiterhelfen. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei in Erlangen auf:



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Verkehrsrecht: Keine Aussage ist besser als eine Aussage! Zuletzt aktualisiert: 13.02.2024 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen