Sollte ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten?
Es geschieht tausendfach täglich und jeder kann von einem auf den anderen Augenblick betroffen sein – ein Verkehrsunfall. Neben dem Ärger vor Ort treten nicht selten Probleme im Rahmen der Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung auf.
Nicht immer sind die Verantwortungsteile im Vorhinein klar. Gerade in solchen Fällen ist es von Vorteil, sich durch einen versierten Anwalt unterstützen zu lassen. Doch auch in vermeintlich einfach gelagerten Fällen, in denen die Schuldfrage deutlich zulasten der anderen Seite geklärt scheint oder diese ausdrücklich von dem Unfallgegner eingeräumt wird, lohnt es sich, die Schadensregulierung durch einen Anwalt abwickeln zu lassen.
Letztlich steht Ihnen im Rahmen der Schadensregulierung nicht der Unfallgegner, sondern dessen Versicherung gegenüber. Diese Versicherungen sind regelmäßig auf eine eigene Kostensenkung bedacht und setzen hierzu Experten ein, die nach Fallstricken im jeweiligen Einzelfall suchen. Durch Gesetzeslage und Rechtsprechung besteht ein komplexes und undurchsichtiges Feld, in dem man sich leicht verliert. Wird ein Anwalt erst eingeschaltet, nachdem es zu unerwarteten Komplikationen kommt, kann dieser häufig nur noch den Schaden in der Abwicklung begrenzen.
Erfahren und durchsetzungsstark vertritt Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Felix von Pierer, von der Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen aus Erlangen. Vor allem bei der Unfallregulierung und der Auseinandersetzung mit Versicherungen sind Sie bei unserer Kanzlei stets in besten Händen.
Erfahrene Anwälte aus Erlangen - Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen
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Inhaltsverzeichnis
- Welchen Vorteil bringt ein Anwalt nach einem Verkehrsunfall?
- Wer trägt die Kosten für den Anwalt bei einem Verkehrsunfall?
- Was leistet ein Anwalt nach einem Verkehrsunfall?
- Welche Rechte stehen mir nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu?
- Kann im Falle von schuldhaft verursachten Verkehrsunfällen ein Anwalt meine Kosten mindern?
- Gibt es eine Frist für die Meldung des Unfalls bei der Versicherung?
- Fazit
1. Welchen Vorteil bringt ein Anwalt nach einem Verkehrsunfall?
Ein Anwalt unterstützt Sie bei der Abwicklung der Schadensregulierung und berät Sie umfassend über Ihre Rechte. Nach einem Verkehrsunfall sitzt der Schreck häufig tief. Dennoch ist es notwendig, zeitnah zu reagieren und seine Rechte geltend zu machen. Auch in vermeintlich einfach gelagerten Fällen kann es hierbei zu zahlreichen Problemen aufgrund von Fallstricken im komplexen Regelungssystem kommen.
Neben der umfassenden Beratung kann Ihr Anwalt aufgrund seiner umfassenden Expertise den Fachmännern der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe begegnen und Ihre Rechte wahren. Er nimmt ihnen also nicht nur den Stress in der Kommunikation mit der Versicherung ab, sondern sichert hierbei auch Ihre Rechtspositionen.
Auch in Fällen von schuldhaft verursachten Unfällen können für Sie Ansprüche, beispielsweise aufgrund einer bestehenden Voll- oder Teilkaskoversicherung bestehen. Wie diese ausgestaltet sind, hängt von der jeweiligen Versicherung ab und ist häufig nicht so einfach zu ermitteln.
Zudem erweist sich die Schuldfrage bei näherer Betrachtung häufig als nicht so eindeutig wie zunächst vermutet. Ein versierter Fachanwalt kann hier möglicherweise eine Teilschuld des Unfallgegners nachweisen.
Auch kann es schnell zu unübersichtlichen Verknüpfungen kommen. Dies ist in der Praxis insbesondere dann der Fall, wenn ein Mietwagen, und damit eine Dritte Partei, in den Sachverhalt involviert ist. Ein Anwalt behält auch in komplizierten Konstellationen für Sie den Überblick.
Es lohnt sich daher stets, nach Verkehrsunfällen frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren.
2. Wer trägt die Kosten für den Anwalt bei einem Verkehrsunfall?
Das kommt darauf an wer die Schuld an dem Unfall trägt. Grundsätzlich gilt, wer einen Unfall schuldhaft verursacht, der muss alle Kosten zur Schadensregulierung der Gegenseite tragen.
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass hierzu auch die Rechtsanwaltskosten eines schuldlos in den Unfall Verwickelten gehören. In diesen Fällen entstehen Ihnen also keine Kosten.
Zusammengefasst lässt sich sagen:
Wurden Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, muss die Versicherung des Unfallgegners die vollen Anwaltskosten tragen. Trifft Sie hingegen eine Teilschuld, wird die gegnerische Versicherung auch nur einen Teil der Anwaltskosten tragen. Haben Sie den Unfall alleine schuldhaft verursacht trifft Sie die Kostenpflicht. In diesem Falle trägt eine bestehende Rechtsschutzversicherung, welche auch das Verkehrsrecht abdeckt, die Anwaltskosten. Es wird allenfalls eine Eigenbeteiligung fällig.
3. Was leistet ein Anwalt nach einem Verkehrsunfall?
Zunächst einmal berät Sie ein versierter Fachanwalt umfassend über Ihre vorliegenden Schadenspositionen und die Ihnen zustehenden Rechte. Diese mögen zunächst simpel erscheinen, doch ergeben sich bei genauerem Hinsehen regelmäßig komplexe größere Felder an Schadenspositionen und Rechten, die der unbefangene Betrachter häufig übersieht. Ein Fachanwalt wird Sie mit seiner Expertise dabei unterstützen, den tatsächlichen Schadensbetrag zu beziffern.
Bei dem Schadensersatz geht es darum, den Unfall aus finanzieller Sicht ungeschehen zu machen. Demnach muss Sie die Gegenseite bspw. für entstandene Abschlepp- Reparatur- Verbringungs- und Mietwagenkosten, bzw. ggf. einen Nutzungsausfall, entschädigen. Insbesondere im Falle von Verletzungen und Schmerzen gehört hierzu auch ein adäquates Schmerzensgeld.
Auch wenn der Schaden zunächst noch nicht genau beziffert werden kann, ist es notwendig, die Ansprüche zeitnah bei der Versicherung geltend zu machen. Es ist empfehlenswert, sich diese Meinung von einem kompetenten Fachanwalt einzuholen.
4. Welche Rechte stehen mir nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Gegenseite dazu verpflichtet, den Ihnen entstanden Schaden zu regulieren. Es soll ein Zustand eintreten, in dem zumindest aus finanzieller Sicht, das Schadensereignis ungeschehen gemacht wird.
Hiervon sind je nach Einzelfall eine Vielzahl von Schadenspositionen umfasst. So insbesondere:
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungsaufwand
- Mietwagenkosten oder ein ggf. entstehender Nutzungsausfallschaden
- Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfall
- Ggf. ein sog. Haushaltsführungsschaden
- Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten
Hinzu kommen möglicherweise auch mehrere weitere kleinere Schadensposten wie beispielsweise die Kosten für das Abmelden des Unfallfahrzeugs und hiermit verbundene Fahrtkosten oder Entsorgungskosten.
5. Kann im Falle von schuldhaft verursachten Verkehrsunfällen ein Anwalt meine Kosten mindern?
Ja, das ist möglich. Insbesondere wenn die Schuldfrage nicht so eindeutig zu beantworten ist, wie dies zunächst scheint. Gelingt es mit Hilfe eines versierten Fachanwalts eine Teilschuld des Unfallgegners nachzuweisen, entstehen auch auf Ihrer Seite entsprechende Ansprüche, welche Ihre Kosten mindern können.
Zudem kommen Ansprüche aus bestehenden Kaskoansprüchen in Betracht. Ein Fachanwalt für Unfall- und Verkehrsrecht kann Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung unterstützen und Sie bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützen.
6. Gibt es eine Frist für die Meldung des Unfalls bei der Versicherung?
Ja, ein Schadensereignis muss der ersatzpflichtigen Versicherung zeitnah mitgeteilt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Leistungen ganz oder teilweise verweigert. Verlieren Sie daher nach einem Unfall also keine Zeit, auch wenn die Schuldfrage noch gar nicht geklärt ist.
Haben Sie einen Unfall verursacht, sollten Sie den Schaden Ihrer Versicherung innerhalb von einer Woche melden. Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls, sollten Sie Ihre Ansprüche spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Unfall bei der gegnerischen Versicherung anmelden. Auch dann, wenn Sie Ihren genauen Schaden noch gar nicht beziffern können.
In vielen Fällen lohnt es sich, umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie umfassend beraten und auch die Kommunikation mit den Versicherungen für Sie übernehmen.
7. Fazit
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts nach einem Verkehrsunfall bringt Ihnen sowohl als Verursacher als auch als Geschädigter Vorteile, insbesondere in der Auseinandersetzung mit den Versicherungen! Die Kosten für einen Rechtsanwalt trägt derjenige, welcher den Unfall schuldhaft verursacht hat. Neben einer umfassenden Beratung und der Kommunikation mit der Versicherung unterstützt Sie ein Anwalt auch bei der Ermittlung und Bezifferung Ihres Schadens und macht diesen für Sie geltend. Nach einem Verkehrsunfall stehen Ihnen umfangreiche Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung des Unfallverursachers, wie bspw. Verdienstausfall, Heilbehandlungs-, Reparatur-, Abschlepp- und Mietwagenkosten zu. Ein versierter Anwalt behält hierbei für Sie den Überblick. Auch im Falle eines schuldhaft verursachten Unfalls kann ein Anwalt unter Umständen Ihre Kosten senken und die komplexe Kommunikation mit der Versicherung für Sie abwickeln! Nach einem Verkehrsunfall sollte zeitnah eine Kontaktaufnahme mit der Versicherung erfolgen. Als Schädiger sollte dies innerhalb einer Woche, als Geschädigter innerhalb von zwei Wochen geschehen.
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