SCHEINVATERREGRESS BEI KUCKUCKSKIND – KINDESUNTERHALT ZURÜCKFORDERN

Scheinvaterregress bei Kuckuckskind – Kindesunterhalt zurückfordern

Während die Frage nach der Mutter sich bei einem Kind naturgemäß relativ eindeutig und zweifelsfrei feststellen lässt, ist es bei der Vaterschaft oftmals komplizierter. Immer wieder gibt es Fälle, in denen ein Kind "untergeschoben" wird und der vermeintliche Vater erst spät erfährt, dass er nicht der Erzeuger war. In der Praxis kommen auch ab und an mehrere potenzielle Kandidaten als Erzeuger in Frage. In Extremfällen kann die Mutter sich an den Erzeuger ihres Kindes nicht mehr erinnern oder kann diesen nicht mehr ausfindig machen. Viele Väter erfahren erst Jahre nach der Geburt des Kindes, dass es sich nicht um ihren leiblichen Nachkommen handelt. Man spricht hier von Scheinvätern und im Volksmund von Kuckuckskinder. In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf die gängigsten Fragen zu diesem Thema. Wir gehen insbesondere auf das Thema Unterhaltspflicht und Rückforderung von Unterhalt ein.




Sie suchen einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Erlangen? Fachanwalt Peter-Axel-Hummelmann steht an Ihrer Seite.





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Wer ist der gesetzliche Vater eines Kuckuckskindes?

07.03.2023

Im deutschen Familienrecht werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1592 genau drei mögliche Varianten der gesetztlichen Vaterschaft für ein Kind unterschieden:

  1. Der Vater des Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist,
  2. derjenige Mann, der die Vaterschaft des Kindes anerkannt hat
  3. oder der Mann, dessen Eigenschaft als Vater gerichtlich explizit festgestellt wurde.

Wenn also ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird, ist der Ehemann automatisch der Vater, die Ehefrau automatisch die Mutter. Dieser Umstand wird anschließend so eingetragen. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften muss der Vater das Kind als seines anerkennen oder als männlicher Elternteil durch ein Gericht festgestellt werden. Somit geht es im deutschen Recht nicht primär um die biologische Abstammung des Kindes. Diese wird erst dann zum Thema, wenn es Zweifel gibt, ob der Mann tatsächlich der Erzeuger des Kindes ist. Solange ein Mann als gesetzlicher Vater eingetragen ist, ist er für den Unterhalt des Kindes verantwortlich.



Kann ich die Vaterschaft für ein Kuckuckskind anfechten?

07.03.2023

Ja! Nach § 1599 BGB hat der gesetzlich anerkannte Vater das Recht, eine Anfechtung der Vaterschaft vorzunehmen. Hierbei ist es wichtig, dass die Anfechtungsklage des Scheinvaters schlüssig begründet ist. Es müssen ausdrücklich Gründe für den Zweifel an der Vaterschaft vorgebracht werden. Außerdem muss die Anfechtungsklage innerhalb von zwei Jahren erhoben werden, nachdem der Vater von den Umständen, die gegen eine Vaterschaft sprechen, erfahren hat. Nach Verstreichen dieser Frist ist eine Anfechtung nicht mehr möglich!

Eine erfolgreiche Anfechtung ist für Scheinväter immer die Grundlage, um etwaige Rechtsansprüche überhaupt geltend zu machen. Ein Nachweis darüber, ob es sich beim gesetzlich festgestellten Vater auch um den biologischen Vater handelt, erfolgt über einen durch ein Gericht angeordneten Vaterschaftstest. Sollte eine Scheinvaterschaft festgestellt werden, gilt das Kind rückwirkend bis zur Geburt als vaterlos.

Vorsicht vor heimlichen Vaterschaftstests!

Vaterschaftstests, die Sie auf eigene Faust durchführen, könnten Ihnen schnell zum Verhängnis werden. Denn es hat vor Gericht in der Regel keinen Bestand, einen heimlich durchgeführten Test vorzulegen. Es muss vorab ein Einverständnis der Mutter und bei Volljährigkeit auch des Kindes vorliegen. Seriöse Labore führen in Deutschland Vaterschaftstests ohne die notwendige(n) Einverständniserklärunge(n) ohnehin nicht durch. Es droht bei Umgehen dieser Erklärungen eine Strafzahlung von bis zu 5000 Euro! Erwirken Sie also das Einverständnis der Mutter vorab oder fordern Sie dieses Recht über ein Gerichtsurteil ein.



Haben Scheinväter einen Rückzahlungsanspruch auf den geleisteten Unterhalt?

07.03.2023

Nachdem durch den bis dato Unterhalt leistenden Vater erfolgreich eine Anfechtung durchgeführt wurde, kann ein sogenannter Scheinvaterregress vorliegen (§ 1607 III, Abs. 2 BGB). Damit der Scheinvater etwaige Ansprüche auf Rückzahlung von Unterhalt hat, sollte dieser ein Unterhaltsregressverfahren beim zuständigen Familiengericht anstreben, um den bereits gezahlten Unterhalt zurück zu erhalten. Hierbei ist der Scheinvater in der Beweispflicht und muss nachweisen, in welcher Höhe und wann er Unterhalt gezahlt hat.

Wichtig: Der gezahlte Unterhalt kann bei einem Scheinvaterregress nur vom leiblichen Erzeuger zurückgefordert werden. Nicht von der Mutter und nicht vom Kind. 

Um eine Rückzahlung durchzusetzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Identität des biologischen Vaters muss bekannt sein oder
  2. die Mutter muss freiwillig Auskunft zur Identität des leiblichen Vaters geben, sollte dieser nicht bekannt sein.
  3. Oder der Scheinvater kann vom Kind Auskunft zur Identität des leiblichen Vaters erhalten.
  4. Und der Scheinvater strebt gezielt ein Scheinvaterregressverfahren gegen den biologischen Vater an. In diesem Zuge muss ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest beim vermeintlichen Erzeuger erfolgen.

Es muss beachtet werden, dass die Mutter nicht in der Pflicht steht, dem Scheinvater Auskunft über den leiblichen Vater und dessen Identität zu erteilen (Urteil BVG l v. 24.02.2015, Az.:1 BvR 472/14). Es besteht laut § 1600d BGB nur eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kind bzw. ein Auskunftsanspruch des Kindes. Sollte sich die Mutter also weigern, die Identität des leiblichen Vaters gegenüber dem Scheinvater zu offenbaren und dieser keine Anhaltspunkte zur Feststellung haben, besteht keine Möglichkeit, Regressansprüche geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch bleibt bestehen. Eine Rückerstattung von Unterhalt ist also aufgrund einer fehlenden Anspruchsgrundlage nicht möglich. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung des Unterhalts gegenüber dem biologischen Vater, wenn dieser mit einer Zahlung nachweislich überfordert wäre. Ist ein Verfahren erfolgreich, kann der Unterhalsanspruch der Mutter gegenüber dem leiblichen Erzeuger geltend gemacht werden oder auf diesen übergehen.

 Handeln Sie schnell, sonst bleiben Sie unterhaltspflichtig!

 Beim Scheinvaterregress muss laut § 195 BGB und § 199 Abs. 1 BGB eine Frist von drei Jahren nach Entstehung des Anspruchs gewahrt werden. Als Scheinvater muss also zeitnah gehandelt werden und nach einem rechtskräftigen Verfahren zur Anfechtung der Unterhalt direkt zurückgefordert werden. Sonst verfällt ein Anspruch auf die Rückzahlung der getätigten Unterhaltszahlungen!



Gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz bei einem Kuckuckskind?

07.03.2023

Aus den oben beschriebenen Konstellationen ergeben sich ausschließlich zivilrechtlich Vorgehensmöglichkeiten, wie die Rückzahlung des Unterhalts vom tatsächlichen Vater des Kindes. Ein Vorgehen gegen die Kindesmutter ist in der Praxis nicht erfolgsversprechend. Die Mutter des Kindes oder Ehefrau wird im Einklang mit § 818 Abs.3 BGB stets angeben, die getätigten Unterhaltszahlungen schon ausgegeben zu haben.

 Zwar handelt es sich beim Verschweigen der möglichen Zeugung des Kindes mit einem anderen Mann in der Ehe laut BGH dem Grundsatz nach um ein "offensichtlich schwerwiegendes Fehlverhalten" (BGH Az. XII ZR 137/09), dies kann jedoch nur im Rahmen einer Scheidung in einem Verfahren zum möglichen Versorgungsausgleich zwischen Ehemann und Ehefrau berücksichtigt werden. Eine Schadensersatzpflicht, die sich aus bereits geleisteten Unterhaltszahlungen an die Mutter ergibt, besteht nicht.



Was kann ein Anwalt für mich als Scheinvater tun?

07.03.2023

Sie sind sich nicht sicher, ob es sich um Ihr leibliches Kind handelt oder Sie haben konkrete Hinweise darauf? Dann sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt an Ihre Seite holen. Nur dieser kennt die komplizierte Rechtsmaterie aus Familienrecht und allgemeinem Zivilrecht hinreichend, um Sie zu beraten. Er zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie hoch Ihre Aussicht auf einen erfolgreichen Prozess überhaupt ist.

 Fachanwalt Peter-Axel Hummelmann kennt hierbei die Problemstellungen und Fallstricke. Nach einer ausführlichen und auf Ihren Fall bezogenen Beratung können Sie entscheiden, ob Sie unsere Kanzlei für die Durchsetzung Ihres Rechts beauftragen. Mit der Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Rückzahlung des Unterhalts deutlich!

 Emotionale Situationen und Konflikte entschärfen, versachlichen und steuern

Im Familienrecht und insbesondere bei Rückzahlungsansprüchen auf Unterhalt stehen oftmals fundamentale Konflikte und Vorwürfe im Raum: Vertrauensmissbrauch, Ehebruch, jahrelanges Belogenwerden. Nur selten sind Betroffene in diesen Situationen in der Lage, einen kühlen Kopf zu bewahren. Scheinväter, Mütter, aber auch Kuckuckskinder stehen unter enormen Belastungen. Nicht selten hat dies enorme Folgen für die Psyche aller Beteiligten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kommt hierbei als versierter und distanzierter Beobachter dazu, der diese Situationen ordnet. Er kennt vergleichbare Konstellationen aus der Praxis genau und nähert sich den Themen sachlich. Er ist in der Lage, aus emotionalen Ausführungen Argumente herauszufilteren und Situationen präzise und zielbringend vor dem Familiengericht zu schildern. Nur mit klarem Blick und einer sachlichen Argumentation kann es zu einem Erfolg kommen und eine Rückzahlung auf Unterhalt ist für Sie möglich!



So erhalten Sie den gezahlten Kindesunterhalt zurück!

07.03.2023
  • Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf, wir beraten Sie ausführlich zu Ihrem individuellen Fall.
  • Wir erwirken für Sie einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest! Handeln Sie nicht ins Blaue und führen Sie diesen nicht ohne Einverständniserklärung der Mutter und des Kindes durch.
  • Wir prüfen für Sie, ob ein Anspruch gegenüber dem biologischen Vater auf Rückzahlung der bereits geleisteten Unterhaltszahlungen im Rahmen eines Scheinvaterregresses durchsetzbar ist.
  • Wir vertreten Sie vor Gericht und setzen Ihre Ansprüche durch. 


Sie haben konkrete Fragen zum Scheinvaterregress? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!




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Scheinvaterregress bei Kuckuckskind – Kindesunterhalt zurückfordern Zuletzt aktualisiert: 07.03.2023 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen