Mobbing am Arbeitsplatz – wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein weitverbreitetes Problem in der Arbeitswelt. Es verursacht einen jährlichen wirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe. Mobbing ist oft subtil und für Außenstehende nicht immer direkt zu erkennen. Es gibt Kollegen, die Mobbing nutzen, um Konkurrenten für eine Beförderung zu beseitigen oder unliebsame Mitarbeiter zu vergraulen. Aber auch einige Arbeitgeber nutzen Mobbing, etwa um ihre Machtposition herauszustellen oder um unliebsame Arbeitnehmer aus dem Unternehmen zu drängen.
Für Betroffene ist es nicht nur ein Ärgernis. Es kann erhebliche Auswirkungen bis hin zu nachhaltigen Krankheitsschäden haben. Aus diesem Grund steht Betroffenen unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen.
Inhaltsverzeichnis
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Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?
Mobbing hat viele Erscheinungsformen. Definiert wird es als ein systematischer, dauerhafter und regelmäßiger psychischer Angriff auf eine bestimmte Person. Häufig geschieht dies mit dem Ziel, dem Betroffenen seelisch zu schaden. Dies kann direkt beispielsweise durch die Verbreitung falscher Tatsachen, Hänseleien, Demütigungen, unsachliche und herabwürdigende Kritik, Gewaltandrohungen oder die Zuweisung sinnentleerter Arbeitsaufgaben geschehen. Möglich ist jedoch auch ein Mobbing durch passives Verhalten, etwa durch gezieltes Ignorieren oder Ausgrenzen einer Person. In den meisten Fällen geschieht Mobbing nicht durch eine einzige Angriffshandlung, sondern aus dem systematischen Ineinandergreifen unterschiedlicher Angriffsformen.
Zu unterscheiden ist hierbei jedoch ein noch normales Konkurrenzverhalten. Denn nicht jeder auftretende und anhaltende Konflikt erweist sich als Mobbing. Insbesondere eine fundierte konstruktive Kritik und Aktivierungsmaßnahmen sollen regelmäßig dem Aufbau des Betroffenen dienen, auch wenn dieser einen anderen Eindruck hat.
Wann gibt es einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbing am Arbeitsplatz?
Mobbing geht regelmäßig mit einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder anderen schutzwürdigen Rechtsgütern wie der persönlichen Ehre einher. Aufgrund solcher Verletzungen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld auch durchgesetzt werden kann, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Der Betroffene muss regelmäßig beweisen, dass es zu Mobbing am Arbeitsplatz gekommen ist. Dies gestaltet sich häufig schwierig.
Die einfache Behauptung von Übergriffen genügt nicht, wenn dies von der Gegenseite bestritten wird. Es ist daher empfehlenswert, die jeweiligen Handlungen zu dokumentieren. Zudem ist es hilfreich, das Gespräch mit Vorgesetzten und Kollegen, die nicht am Mobbing beteiligt sind, zu suchen. Diese können möglicherweise als Zeugen für die jeweiligen Angriffshandlungen gewonnen werden. Dies gilt auch für solche Angriffe, welche isoliert betrachtet wenig schwerwiegend sind und für die Zeugen daher noch nicht als Mobbing aufgefasst werden. Wenn die einzelnen Zeugen jeweils verschiedene Angriffshandlungen bestätigen können, kann dies genügen, um vor Gericht ein Gesamtbild des Geschehens und damit das Vorliegen von Mobbing zu beweisen.
Wie hoch ist der Anspruch auf Schmerzensgeld?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind immer die Vorkommnisse und Auswirkungen im jeweiligen Einzelfall. Keinen Einfluss hat hierbei die Höhe des Arbeitsentgeltes. Als Faustregel lässt sich sagen, desto langanhaltender und schwerwiegender die Angriffshandlungen und desto schwerer die daraus resultierenden Folgen, umso höher fällt das Schmerzensgeld aus.
Wie kann ein Anwalt bei Mobbing am Arbeitsplatz helfen?
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die vorliegende Sachlage juristisch einzuordnen und zu bewerten. Hierbei kann er beurteilen, ob die vorliegenden Beweise ausreichen, um eine erfolgversprechende Klage zu führen oder ob weitere Beweise gesammelt werden müssen.
Zudem kann mit der Hilfe eines Anwalts möglicherweise ein langatmiges und belastendes Gerichtsverfahren vermieden werden, indem eine außergerichtliche Einigung mit einer angemessenen Schmerzensgeldzahlung getroffen wird.
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