Mehr Rechte für leibliche Väter: Was der neue Gesetzesentwurf genau vorsieht
Im Urteil vom 9. April 2024 (Az. 1 BvR 2017/21) erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung (§ 1600 II, III BGB) für verfassungswidrig. Dem leiblichen Vater muss künftig ein effektives Verfahren zur rechtlichen Vaterschaft ermöglicht werden, sofern das Kindeswohl nicht entgegensteht.
Der Gesetzgeber hat nun bis spätestens 31. März 2026 Zeit, eine entsprechende Neuregelung umzusetzen .
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Vaterschaftsanfechtung erleichtert im ersten halben Lebensjahr
In den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes soll die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes erleichtert werden – vorausgesetzt, der leibliche Vater kann seine biologische Vaterschaft etwa durch ein DNA-Gutachten nachweisen.
„Anerkennungssperre“ während des Gerichtsverfahrens
Während eines laufenden Verfahrens zur Feststellung der leiblichen Vaterschaft darf kein anderer Mann die Vaterschaft für das Kind anerkennen. So wird verhindert, dass ein Gerichtsverfahren durch parallele Anerkennungen unterlaufen wird.
Zweite Chance bei fehlender sozial‑familiärer Bindung
Falls die erste Anfechtung scheitert und später festgestellt wird, dass der rechtliche Vater keine familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut hat, kann der leibliche Vater eine erneute gerichtliche Prüfung beantragen. Diese sogenannte „zweite Chance“ stärkt seine Position deutlich.
Mitspracherecht ab 14 Jahren
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erhält das Kind ein eigenes Widerspruchsrecht: Es kann aktiv ablehnen, dass ein anderer Mann (z. B. der leibliche Vater) rechtlicher Vater wird. Ohne Zustimmung des Jugendlichen bleibt eine neue Anerkennung unwirksam.
Warum dieser Gesetzesentwurf von Bedeutung ist
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Entwurf das Ziel, das Grundrecht leiblicher Väter auf Familie zu stärken – gleichzeitig wird das Kindeswohl als zentrales Kriterium beibehalten. Das bisherige Modell der rechtlichen Vaterschaft – wonach nur zwei rechtliche Elternteile möglich sind – bleibt erhalten.
Die Neuregelung schafft somit mehr Gerechtigkeit für leibliche Väter, ohne die Stabilität bestehender Familienverhältnisse pauschal zu gefährden. Besonders wichtig ist die Möglichkeit einer gerichtlichen Zweitprüfung, falls die soziale Bindung zum bisherigen rechtlichen Vater fehlt.
Tipp: Wer aktuell von einer bestehenden Vaterschaftsregelung betroffen ist, sollte nicht auf das Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage warten, sondern sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. So können Chancen gewahrt und Fehler vermieden werden.
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