Informationsanspruch im Familienrecht
Das Familienbild hat sich im Laufe der Zeit stark gewandelt. Während es vor einigen Jahrzehnten noch üblich war, dass Familien mit Kindern zusammenbleiben, ist die Scheidungs- und Trennungsrate heutzutage um ein Vielfaches höher. Es kommt immer häufiger vor, dass sich Eltern trennen und die Kinder daher überwiegend bei einem Elternteil leben.
Dies bringt verschiedene Rechte und Pflichten der jeweiligen Elternteile mit sich. Insbesondere die Frage nach den Informationen über das gemeinsame Kind führt immer wieder zu Konflikten. Der Informationsanspruch im Familienrecht nimmt hierbei eine zentrale Position ein.
In diesem Artikel werden die Bedeutung und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Informationsanspruch erklärt.
Inhaltsverzeichnis
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Was ist der Informationsanspruch im Familienrecht?
Der Informationsanspruch verschafft einem Elternteil das Recht darauf, grundlegende Informationen über das Leben und die persönlichen Verhältnisse des gemeinsamen Kindes vom anderen Elternteil zu erhalten. Umfasst sind hierbei insbesondere die gesundheitliche Situation, die schulischen Leistungen und die Ausübung besonderer Aktivitäten.
Vor allem Elternteile, die kaum oder gar keinen Kontakt zu dem gemeinsamen Kind haben bietet der familienrechtliche Informationsanspruch die Möglichkeit am Leben des Kindes zumindest ein Stück weit Teil zu haben.
Welche Voraussetzungen müssen für den Informationsanspruch vorliegen?
Die Voraussetzungen des Anspruchs sind in § 1686 BGB genauer geregelt. Die Voraussetzungen sind kurz gesagt:
- Es muss ein Elternteil vorliegen
- Dieser muss relevante Informationen über das Kind vom anderen Elternteil verlangen
- Hierbei muss ein berechtigtes Interesse bestehen
- Und das Kindeswohl darf dadurch nicht gefährdet werden
Auskunftsverlangender Elternteil
Der Anspruch steht beiden Elternteilen gleichwertig zu. Entscheidend hierfür ist die rechtliche Position als Elternteil, nicht die tatsächliche, also biologische, Elternschaft. Das heißt, wenn ein Kind von einer anderen Person adoptiert wird, erlischt damit auch der Informationsanspruch.
Ob ein Kontakt zu dem Kind besteht oder nicht ist nicht relevant. Den Elternteilen steht also auch dann ein Informationsanspruch zu, wenn sie regelmäßigen Umgang mit dem Kind haben. Denn trotz des Umgangs wird es in der Regel nicht zumutbar oder gerade bei kleinen Kindern gar nicht möglich sein, die entsprechenden Informationen von diesem zu erhalten.
Auskunftsverpflichteter Elternteil
Auskunftsverpflichteter ist der andere Elternteil. Hierbei ist es unerheblich, ob sich das Kind in seiner Obhut befindet oder zumindest ein Umgangs- und Sorgerecht besteht. Das heißt, wenn das Kind beispielsweise bei Pflegeeltern lebt, besteht dennoch der Informationsanspruch, soweit der andere Elternteil über die entsprechenden Informationen verfügt.
Berechtigtes Interesse
Der Anspruchsberechtigte muss ein berechtigtes Interesse am Erhalt der Informationen haben. Dieses besteht, wenn regelmäßig bereits durch die rechtliche Elternstellung, wenn die Informationen nicht problemlos auch durch Dritte (bspw. Ärzte, Schule, Jugendamt) eingeholt werden kann. Gerade bei einem zeitlich eingeschränkten Umgang soll diese knappe Zeit nicht dadurch belastet werden, dass der Elternteil versucht das Kind, soweit dies aufgrund der geistigen Reife überhaupt möglich ist, über die relevanten Informationen auszufragen.
Auch darf der Informationsanspruch missbräuchlich geltend gemacht werden, um dem auskunftsverpflichteten Elternteil zu Schaden. Die Informationen müssen dazu gedacht sein, die rechtliche Elternstellung gewissenhaft wahrzunehmen.
Keine Gefahr für das Kindeswohl
Schließlich darf durch die Weitergabe der Informationen das Kindeswohl nicht gefährdet werden. Sofern beispielsweise von einem Elternteil die Gefahr einer körperlichen oder seelischen Misshandlung des Kindes ausgeht, kann dies den Informationsanspruch erheblich begrenzen oder gar ganz ausschließen. Hierbei ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen.
Welchen Zweck hat der familienrechtliche Informationsanspruch?
Mit dem Informationsanspruch soll in erster Linie das Kindeswohl gefördert werden. Denn dies wird dadurch gefördert, dass beide Elternteile ihre rechtliche Verantwortung als Eltern gegenüber dem Kind entsprechend wahrnehmen können. Hierzu sind aber die wesentlichen Informationen über das Leben und die Verfasstheit des Kindes unerlässlich.
Zudem soll auch die elterliche Verantwortung gestärkt werden, um Entscheidungen für das Kind besser abwägen zu können und so die Rolle der Elternschaft gemäß dem Kindeswohl auszuführen. Hierzu gehört auch, die Einbindung beider Elternteile in die Entscheidungsfindung.
Darüber hinaus sollen durch die rechtlichen Regelungen auch Konflikte zwischen den Eltern reduziert werden. Denn beide Eltern tragen Rechte und Pflichten. Durch den Informationsanspruch wird sichergestellt, dass beide Elternteile auch alle wesentlichen Informationen erhalten und beispielsweise Blockadehaltungen einzelner Elternteile gar nicht erst aufkommen.
Wie weit reicht der Informationsanspruch?
Der Informationsanspruch ist nicht allumfassend. Er betrifft die wesentlichen Informationen, um die Elternrolle sachgerecht wahrzunehmen. Eher unwesentliche Informationen über Kleinigkeiten werden davon nicht erfasst. Detaillierte Auskünfte zum Tagesablauf des Kindes, Erziehungsberichte oder gar eine tagesgenaue Dokumentation über sämtliche Begebenheiten können daher nicht verlangt werden. Auch die Vermögensverhältnisse des Kindes zählen nicht zu den persönlichen Informationen, die verlangt werden können.
In zeitlicher Hinsicht besteht der Informationsanspruch nicht unbegrenzt. Denn mit dem zunehmenden Alter des Kindes wächst die geistige Reife und damit auch die Fähigkeit über die eigenen Grundrechte stärker selbst entscheiden zu können. Mit der Volljährigkeit des Kindes entfällt schließlich auch der Informationsanspruch vollständig.
Neben dem Schutz des Kindeswohls begrenzt somit auch der Schutz der Privatsphäre des Kindes den Informationsanspruch. Das heißt das insbesondere Details zum Intimbereich des Kindes nicht vom Informationsanspruch erfasst sind.
Wie oft kann der Informationsanspruch geltend gemacht werden?
Eine zahlenmäßige Begrenzung besteht nicht. Jedoch kann der Informationsanspruch nicht täglich neu geltend gemacht werden. Entscheidend ist, ob die vorliegenden Informationen noch aktuell oder schon veraltet sind.
Wie häufig der Informationsanspruch geltend gemacht werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Bei Schulkindern geht man davon aus, dass mit der Ausgabe von Schulzeugnissen jeweils neue relevante Informationen vorliegen, die erfragt werden können. Wenn sonst stabilen Verhältnisse bestehen, ergibt das einen halbjährlichen Turnus. Bei Kleinkindern deren Entwicklung deutlich schneller voranschreitet, kann auch ein kürzerer Turnus angebracht sein.
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