IMPFUNG BEI KINDERN – WAS IST BEI UNEINIGKEIT DER ELTERN?

Impfung bei Kindern – was ist bei Uneinigkeit der Eltern?

Die Corona-Impfung in Deutschland nimmt Fahrt auf. Aktuell (Stand 17.05.2021) wurden 39,4 Millionen Impfdosen verabreicht und 9,06 Millionen Personen sind vollständig geimpft. Außerdem gehen die Hersteller davon aus, dass voraussichtlich ab September ein Impfstoff für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr verfügbar ist.

Impfbereitschaft und Impfverweigerung spalten dennoch weiter die Gesellschaft. Doch was ist eigentlich, wenn sich Eltern im Hinblick auf die Impfung des Kindes nicht einig sind? Diese Fragestellung wollen wir mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung so gut es geht für Sie beantworten.

 

Sorgerechtsstreit um die Impfung des Kindes

Erst in diesem Jahr beschäftigte sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem Sorgerechtsstreit wegen der Schutzimpfung des gemeinsamen Kindes (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.03.2021, Az. 6 UF 3/21). Während die Mutter nach der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ihr Kind impfen lassen wollte, verweigerte der Vater – ebenfalls Sorgeberechtigt – dies. Nach einem Antrag der Kindsmutter am zuständigen Familiengericht übertrug dieses der Mutter die Entscheidungsbefugnis über die Standardimpfung.

HINWEIS: Nach § 1628 Satz 1 BGB kann, wenn sich Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können, auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen werden.

Der Vater wollte diese Befugnis nicht hinnehmen und richtete sich mit einer Beschwerde an das OLG Frankfurt am Main.

 

Urteil des Oberlandesgerichts zur Entscheidungsbefugnis

Das OLG stellte fest, dass die Entscheidung des Familiengerichts rechtmäßig ist und die Entscheidungskompetenz demjenigen Elternteil übertragen wird, „dessen Lösungsvorschläge dem Wohl des Kindes besser gerecht wird“. Nach Auffassung des Gerichts kann davon ausgegangen werden, dass die Orientierung an die Empfehlungen des STIKO das bessere Konzept für das Kindeswohl ist. Die Empfehlungen der Kommission sind mit einem Sachverständigengutachten gleichzusetzen. Zudem sei es die Empfehlung der STIKO, die Impffähigkeit des Kindes vorab ärztlich überprüfen zu lassen.

 

Was bedeutet das nun für Corona-Impfungen an Kindern?

Im erwähnten Beispiel geht es um die Durchführung einer Schutzimpfung, welche selbstverständlich nicht mit einer Corona-Impfung gleichzusetzen ist. Die Uneinigkeit von Eltern bei der Impfung ihrer Kinder gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 wird sicherlich eigene Entscheidungen hervorrufen.

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Impfung bei Kindern – was ist bei Uneinigkeit der Eltern? Zuletzt aktualisiert: 07.03.2023 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen