Damit der Erbfall nicht zum Streitfall wird

„Der Ton macht die Musik“: Nicht jeder Erbfall muss zum Streitfall werden

Schließt ein Erblasser durch eine Verfügung von Todes wegen – also ein Testament oder einen Erbvertrag – seine nächsten Angehörigen von der Erbfolge aus, löst dies oftmals große emotionale Reaktionen aus. Besonders problematisch ist dies, wenn Kinder oder der Ehegatte nicht zur Erbfolge gelangen.

Das Gesetz gibt ihnen aber durch das Pflichtteilsrecht die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Teilhabe am Nachlass, wenn dies gegenüber den Erben geltend gemacht wird. Häufig stößt das Verlangen nach dem Pflichtteil auf Unverständnis und Ablehnung seitens der Erben. Dies bietet erhebliches Potential für Konflikte und rechtliche Streitigkeiten, welche sich durch frühzeitige anwaltliche Unterstützung entschärfen lassen.

Die Praxis zeigt, dass es den Erben und Pflichtteilsberechtigten häufig an Kenntnissen über ihre Rechte und Pflichten mangelt. Damit sich der Pflichtteilsberechtigte überhaupt Informationen über den vorhandenen Nachlass verschaffen kann, steht ihm zunächst ein Auskunfts- und ggf. Wertermittlungsanspruch zu.

Hiergegen kann der Erbe regelmäßig wenig einwenden, so dass es sinnvoll ist, zur Vermeidung unnützer Streitigkeiten, frühzeitig Transparenz zu schaffen und mit der erforderlichen Sorgfalt ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Aus anwaltlicher Sicht hat es sich bewährt, nach eingehender Klärung der Sach- und Rechtslage aktiv auf die jeweiligen Pflichtteilsberechtigten zuzugehen und nicht in eine Abwehrhaltung zu verfallen.

Der Anwalt leistet die erforderliche Hilfe, um ein sachlich richtiges und klar gegliedertes Nachlassverzeichnis zu erstellen. Ein transparentes, ordnungsgemäßes Nachlassverzeichnis schafft in vielen Fällen bereits die Basis für eine streitfreie einvernehmliche Regelung der Angelegenheit.

Fühlt sich der Pflichtteilsberechtigte mit seinem Anliegen verstanden, so wird er oftmals auch Verständnis dafür aufbringen, dass der Erbe möglicherweise aufgrund der Zusammensetzung des Nachlasses nicht die ausreichende Liquidität für den Pflichtteilsbetrag hat, um diesen auf einmal zu bezahlen.

Steckt der Erbe aber den „Kopf in den Sand“, verstellt dies oft die Möglichkeit einvernehmliche gemeinsame Lösungen zu finden. Richtiges Agieren bereits in der Anfangsphase „des Pflichtteilsfalles“ spart Geld, Zeit und Nerven.


Peter Konrad
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Peter Konrad Anwalt

„Der Ton macht die Musik“: Nicht jeder Erbfall muss zum Streitfall werden Zuletzt aktualisiert: 01.09.2021 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen