
Das neue Namensrecht ab 1. Mai 2025
Zum 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Reform des Namensrechts in Kraft. Ziel ist es, den individuellen Lebensrealitäten besser gerecht zu werden und mehr Flexibilität bei der Namensführung zu ermöglichen. Die wichtigsten Änderungen betreffen Ehepaare, Kinder, Adoptierte sowie Angehörige ethnischer Minderheiten.
Inhaltsverzeichnis
- Doppelnamen für Ehepaare – gemeinsam und gleichberechtigt
- Doppelnamen auch für Kinder – mehr Identitätsspielraum
- Vereinfachte Namensänderung für Scheidungs- und Stiefkinder
- Rückkehr zum Geburtsnamen nach Adoption
- Berücksichtigung ethnischer Namenskonventionen
- Keine Dreifachnamen – klare Grenzen bei der Namenslänge
- Fazit: Mehr Selbstbestimmung und Vielfalt
Sie suchen einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht? Fachanwalt für Familienrecht Peter-Axel-Hummelmann steht an Ihrer Seite.
Erfahrene Anwälte aus Erlangen - Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen
Top bewertet!
Kontakt aufnehmen für eine schnelle Hilfe!
Doppelnamen für Ehepaare – gemeinsam und gleichberechtigt
Bisher konnte nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, während der andere den gemeinsamen Ehenamen annahm. Ab Mai 2025 dürfen nun beide Ehegatten einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen wählen. Dieser kann mit oder ohne Bindestrich geführt werden, beispielsweise „Meier-Schmidt“ oder „Meier Schmidt“. Eine Verschmelzung der Namen zu einem neuen Familiennamen (z. B. „Meierschmidt“) bleibt jedoch unzulässig.
Doppelnamen auch für Kinder – mehr Identitätsspielraum
Eltern können ihren Kindern künftig einen aus beiden Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen als Geburtsnamen geben, selbst wenn sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Dies stärkt die gleichberechtigte Repräsentation beider Elternteile im Namen des Kindes.
Vereinfachte Namensänderung für Scheidungs- und Stiefkinder
Kinder können nach einer Scheidung oder bei Stiefelternschaft leichter den Nachnamen wechseln. Minderjährige und volljährige Kinder dürfen künftig den Nachnamen des Elternteils annehmen, bei dem sie überwiegend leben, oder den Namen des anderen Elternteils ablegen. Dies war bisher mit hohen rechtlichen Hürden verbunden.
Rückkehr zum Geburtsnamen nach Adoption
Personen, die vor dem 1. Mai 2025 adoptiert wurden, erhalten die Möglichkeit, zu ihrem ursprünglichen Geburtsnamen zurückzukehren oder diesen mit dem Adoptivnamen zu einem Doppelnamen zu kombinieren. Dies gilt auch für minderjährige Adoptierte, da sie rechtlich wie leibliche Kinder behandelt werden.
Berücksichtigung ethnischer Namenskonventionen
Die Reform anerkennt die namensrechtlichen Traditionen ethnischer Minderheiten. So können beispielsweise sorbische Frauen künftig die traditionellen Endungen „-owa“ oder „-ina“ an ihren Familiennamen anfügen. Auch friesische und dänische Namensgebungen werden berücksichtigt, was eine stärkere kulturelle Identifikation ermöglicht.
Keine Dreifachnamen – klare Grenzen bei der Namenslänge
Trotz der erweiterten Möglichkeiten bleibt die Begrenzung auf maximal zwei Namensbestandteile bestehen. Dreifachnamen wie „Meier-Schmidt-Müller“ sind weiterhin nicht erlaubt. Diese Regelung soll die Praktikabilität und Lesbarkeit von Namen gewährleisten.
Fazit: Mehr Selbstbestimmung und Vielfalt
Die Reform des Namensrechts ab Mai 2025 bringt bedeutende Veränderungen mit sich, die den individuellen Lebenssituationen besser Rechnung tragen. Ehepaare und Familien erhalten mehr Freiheit bei der Namenswahl, und kulturelle Besonderheiten werden stärker berücksichtigt. Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt es sich, bei Namensänderungen oder -festlegungen rechtzeitig juristischen Rat einzuholen.
Erfahrene Anwälte aus Erlangen - Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen
Top bewertet!
Kontakt aufnehmen für eine schnelle Hilfe!