Alkoholsucht und Umgangsrecht
Sich lieben, in guten wie in schlechten Zeiten? Leider trifft diese bekannte Formel lange nicht mehr auf alle Paare in Deutschland zu. Immer mehr feste Beziehungen und Ehen werden geschieden bzw. beendet, was allen voran für gemeinsame Kinder eine große Veränderung mit sich bringt. Vertrauen sich die ehemaligen Partner nicht mehr, werden schnell gegenseitige Vorwürfe laut.
Auch Alkohol spielt hier eine Rolle, wenn sich die Frage stellt, ob das Kind in der Obhut des Vaters oder der Mutter, der oder die gerne ein Glas zu viel trinkt, noch sicher ist. Ebenso schieben Elternteile auch gerne das Thema Alkohol und Kindeswohlgefährdung nach vorne, um die Zeit des Kindes mit dem nun ungeliebten Ex-Partner zu verringern. Dabei können auch haltlose Behauptungen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Lesen Sie jetzt in unserem Rechtstipp, wie die rechtliche Lage in diesem Feld aussieht und wie sie sich am besten wehren, wenn Vorwürfe gegen Sie erhoben werden und das Umgangsrecht mit Ihrem Kind eingeschränkt werden soll. Unsere Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen hat schon vielen Mandanten in ähnlichen Notsituationen helfen können. Für eine individuelle Beratung freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Inhaltsverzeichnis
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Alkoholabhängigkeit: Anzeichen erkennen
Niemand möchte sein Kind in Gefahr sehen, nur weil der Ex-Partner seinen Alkoholkonsum nicht im Griff hat. Doch ab wann besteht tatsächlich ein Alkoholproblem bei einem Menschen?
Von sogenanntem missbräuchlichem Konsum ist zu sprechen, falls Alkohol als Mittel genutzt wird, um psychische und soziale Belastungen auszugleichen. Bei schädlichem Alkoholkonsum sind Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge des Konsums von Alkohol schon eingetreten. Starke Anzeichen für eine allgemeine Abhängigkeit von Alkohol sind körperliche Entzugserscheinungen, eine regelmäßige Steigerung der bislang konsumierten Menge auch im Alltag, schwache Kontrolle des Konsums und eine Fortführung trotz erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen. Beobachten Sie diese Punkte bei Ihrem Ex-Partner, sollten die Alarmglocken bei Ihnen läuten.
Alkoholvorwürfe: Schwerwiegende Folgen für den Ex-Partner sind möglich
Zuständig für Angelegenheiten bei Fehlverhalten im Umgang mit Kindern sind die Familiengerichte. Behauptet ein Elternteil, der Ex-Partner sei Alkoholiker und gefährde mit seinem Verhalten das Kindeswohl, kann dies unter Berücksichtigung bestimmter Gesichtspunkte sogar zum Entzug des Sorgerechts und einem Ausschluss des Umgangsrechts für den Beschuldigten führen.
Jedoch sind die Hürden bis dahin hoch: Zuerst ist es notwendig, zweifelsfrei zu beweisen, dass das Kindeswohl durch den Alkoholismus des Partners massiv gefährdet ist. In diesem Fall kann das Familiengericht tätig werden und Maßnahmen verabschieden, die zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Dabei sind jedoch beide Partner sowie das Kind selbst Miteinbeziehen und die für den Einzelfall passenden Stellen für Hilfe zu kontaktieren.
Falls es zu einem Verfahren am Familiengericht kommt, werden ein Sachbearbeiter und ein Verfahrensbeistand hinzugezogen. Letzterer vertritt in der Verhandlung die Interessen des Kindes. Durch die Anhörung Sachverständiger versprechen sich die Richter Rat aus der Psychologie, der Medizin und der Pädagogik. Nach sauberer Abwägung der Argumente treffen die zuständigen Richter anschließend eine Entscheidung.
Umgangsrecht: Ab wann Einschränkungen möglich sind
Falls das Fehlverhalten aufgrund des anhaltenden Alkoholkonsums eines Partners so gravierend ausfällt, dass die Entwicklung des Kindes gefährdet ist, kann eine Umgangseinschränkung erfolgen (§ 1684 Abs. 4 S.1 BGB).
Über einen längeren Zeitraum kann diese Option gezogen werden, wenn das Kindeswohl gemäß § 1684 Abs.4 gefährdet ist. Bei genauer Betrachtung des Einzelfalls müssen die zuständigen Richter abwägen, ob der Alkoholismus des Elternteils so weit fortgeschritten ist, dass die Gegenwart eine Gefahr für das Kind darstellt. Auch nach einer erfolgreichen Therapie ist trotzdem nur ein begleiteter Umgang möglich, da die Rückfallquote bei Alkoholpatienten sehr hoch liegt und gesundheitliche Ausfälle ebenso möglich sind.
Mein Ex-Partner ist alkoholabhängig – Das können Sie tun
Auch wenn eine Alkoholerkrankung offensichtlich ist, sollten Sie den Umgang mit dem gemeinsamen Kind nicht allein verweigern, sondern diesen immer gerichtlich bestätigen lassen. Kontaktieren Sie das für Sie zuständige Jugendamt und holen sich Hilfe. Falls Sie die Gesundheit Ihres Kindes durch den Umgang mit dem alkoholabhängigen Ex-Partner in Gefahr sehen, sollten Sie nicht zögern, diesen ersten Schritt zu tun.
Eine spätere Verhandlung am Familiengericht kann kräftezehrend und langwierig sein. Mit Hummelmann, von Pierer und Kollegen haben Sie Rechtsexperten an Ihrer Seite, die auf jahrelange Erfahrung im Familienrecht zurückblicken können. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine genaue Betrachtung Ihres Falls - wir helfen Ihnen!
Mein Ex-Partner beschuldigt mich falsch – Das können Sie tun
Wie zu Beginn des Textes kurz beschrieben, stellen Elternteile teilweise Behauptungen auf, um sich Vorteile zu verschaffen und dem anderen Elternteil das Umgangs- und Sorgerecht zu entziehen. Bewahren Sie in diesen Fällen Ruhe und wenden sich sofort an Hummelmann, von Pierer und Kollegen, Ihre Experten im Familienrecht. Gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie, um die Vorwürfe zu entkräften und Ihr Umgangsrecht zu sichern. Sie sind nicht allein, denn wir stehen an Ihrer Seite!
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