Sie suchen einen Rechtsanwalt zum allgemeinen Zivilrecht in Erlangen und Umgebung? Die Kanzlei Hummelmann berät sie kompetent zu diesem Rechtsgebiet und setzt Ihr Recht vor Gericht durch.
Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, sieht sich im Gegensatz zum öffentlichen Recht. Es fußt auf der Freiheit des Willens, die es dem Einzelnen ermöglicht, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten oder auch darauf zu verzichten. Grundlegend ist dabei das Vertragsrecht, vom Verkaufsvertrag bis hin zum Mietvertrag. Wobei selbstverständlich Regelungen der einzelnen Verträge in anderen Gesetzen festgeschrieben sind (Beispielsweise Arbeitsrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht etc.)
Kaufverträge, Garantieansprüche oder Leasingrecht – Hummelmann steht an Ihrer Seite!
Egal ob es sich um Kauf- und Werkvertragsrecht handelt, ob Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen oder Ansprüche aus Garantie. Ob der Rücktritt von einem Vertrag oder die Klage auf Schadensersatz, wir vertreten Sie und Ihr Anliegen im Zivilrecht. Haben Sie Fragen zur Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen oder einzelnen Vertragsklauseln? Dann wenden Sie sich uns unsere Rechtsanwälte, die Sie gerne beraten.
Auch das komplexe Leasingrecht, was ebenso ein Teil des Zivilrechts ist, ist Teil unseres Fachgebietes.
Vom Vertragsentwurf bis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sie haben ein Unternehmen oder stehen kurz vor einer Unternehmensgründung, dann stehen Sie vor vielen Herausforderungen. Gerade Verträge oder allgemeine Geschäftsbedingungen müssen einwandfrei sein, damit nicht später das böse Erwachen vor Gericht droht. Wir entwerfen oder überprüfen für Sie sämtliche Vertragsentwürfe und allgemeine Geschäftsbedingungen, damit ihrem Vorhaben alle Wege offenstehen.
Ihre Anwälte für Zivilrecht in Erlangen
Grundsätzlich fallen sämtliche Angelegenheiten aus dem beruflichen und privaten Alltag unter das allgemeine Zivilrecht. Auf einem Blick vertreten wir in den Gebieten:
- Kaufrecht / Vertragsrecht
- Unternehmensrecht
- Recht der unerlaubten Handlungen
- Ungerechtfertigte Bereicherungen
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Unterlassung von Besitzstörungen
- Prüfung von Verträgen
- Entwurf von Vereinbarungen
- Geltendmachung von Schadenersatz
- Vermittlung bei Streitigkeiten
Hierbei ist es nicht nur unser zentrales Anliegen, Sie mit fundiertem Wissen zu beraten, sondern Lösungen schnell und unkompliziert anzubieten und Ihnen stets vertrauensvoll zur Seite zu stehen. Vereinbaren Sie gerne telefonisch oder schriftlich einen Termin.