(OLG Köln, Beschluss v. 15.09.2011 – 4 WF 166/11) Kinder leiten ihren Unterhaltsbedarf grundsätzlich von der Lebensstellung der Eltern anhand deren Einkommensverhältnissen ab. Dabei wird das jeweilige Elternteil einer Einkommensgruppe zugeteilt, anhand derer die konkrete Höhe des Kindesunterhalt bestimmt wird. Die Zuteilung richtet sich nach dem Nettoeinkommen, also auch maßgeblich danach, nach welcher Steuerklasse das
BHG, Urteil vom 18.06.2019 – X ZR 107/16 In der Praxis kommt es häufig vor, dass Eltern ihrem Kind und dessen Partner einen nicht unerheblichen Geldbetrag zuwenden, um beispielsweise den Erwerb oder Neubau einer gemeinsamen Immobilie zu unterstützen. Wenn dann aber die Beziehung scheitert, stellt sich folglich die Frage nach einem Rückzahlungsanspruch gegen das Ex-Schwiegerkind.
Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Leitlinien hier nachlesen >>
Mit dem Eingehen der Ehe entstehen grundsätzlich zwei Unterhaltsansprüche: während des Zusammenlebens der sogenannte Familienunterhaltsanspruch (gemäß § 1360 BGB) sowie der sogenannte Trennungsunterhaltsanspruch (gemäß § 1361 BGB) ab dem Zeitpunkt der Trennung der Ehegatten. Ein Trennungsunterhalt setzt nach aktueller Rechtsprechung jedoch nicht voraus, dass die Ehegatten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammengelebt haben (OLG
Die neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2020 ist da. Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um Leitlinien für Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten, die jedes Jahr neu verabschiedet wird. Zur Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2020 >>
Wenn sich Eltern trennen, muss unter anderem auch die Betreuungszeiten und der Kindesunterhalt geregelt werden. Das sogenannte Wechselmodell kann hierbei eine Form des Umgangs sein. Das bedeutet, dass die Eltern die Kinder gleichberechtigt, etwa je zur Hälfte der Zeit, betreuen. Unter Eltern, die nach der Trennung ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell (auch Doppelresidenzmodell genannt) im Rahmen
Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um Leitlinien für Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten, die jedes Jahr neu verabschiedet wird. Die Kanzlei Hummelmann, Ihre Anwaltskanzlei in Erlangen, erklärt, was sich geändert hat und worauf Sie achten sollten: Was sich bei der Düsseldorfer Tabelle geändert hat: Erhöhung des Mindestunterhalts Erhöhung der Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe
Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen aus Erlangen
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