Elternunterhalt Anwalt Erlangen

Elternunterhalt: Muss ich für das Pflegeheim meiner Eltern bezahlen?



Informationen zum Elternunterhalt

20.10.2020

Die Situation ist häufig für alle belastend. Die Eltern werden pflegebedürftig und ihre Kinder können diese Pflege aus fachlichen oder beruflichen Gründen nicht leisten. Die einzige Möglichkeit ist häufig ein Pflegeheim. Die bestehende Pflegeversicherung deckt jedoch nur einen Teil der Kosten ab. Reicht das Vermögen und die Rente der Pflegebedürftigen nicht aus, wurden bisher häufig die Kinder von den Behörden im Rahmen des Elternunterhalts zur Kasse gebeten. Nicht selten stellen Behörden hierbei zu hohe Forderungen an die Nachkommen.

Dies stellt neben der ohnehin schon mentalen Belastung häufig auch eine schwere finanzielle Belastung für die betroffenen Familien dar. Im Jahr 2020 hat sich diese Rechtslage nun geändert.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Peter-Axel Hummelmann hat bereits zahlreiche Familien in dieser schweren Situation beraten und konnte diese in der ohnehin problematischen Situation dabei unterstützen, das Wohlergehen der Eltern sicher zu stellen und eigene finanzielle Existenz gegen überhöhte Forderungen von Behörden zu verteidigen.



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1. Was besagt der Elternunterhalt?

20.10.2020

Das BGB regelt in § 1601 „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“. Dies trifft zum einen die Eltern für ihre Kinder. Umgekehrt jedoch auch die Kinder für ihre Eltern.

Demnach sind Kinder dazu verpflichtet, ihren Eltern im Falle einer eintretenden Bedürftigkeit im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Unterhalt zu leisten. Hierzu gehören insbesondere auch die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckten Kosten der Pflege.

Für die Schwiegereltern müssen Ehepartner zwar nicht direkt zahlen, ihr Einkommen wird jedoch im Rahmen der Berechnung des individuellen Familienbedarfs von der Sozialbehörde mit berücksichtigt.



2. Was kostet eine Unterbringung im Pflegeheim?

20.10.2020

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Ein Durchschnittswert der Kosten für ein Pflegeheim wird mit ca. 3.000 Euro pro Monat angegeben. Allerdings bezieht sich dieser auf stark schwankende Preise, je nach Lage und Ausstattung des Altenheims sowie den Umfang der notwendigen Pflege.

Der Anteil der Kosten einer Seniorenresidenz, welcher durch die Pflegekasse übernommen wird, ist abhängig von der Pflegestufe. Letztlich übernimmt die Pflegekasse jedoch nur einen Bruchteil der Kosten, die durch das Altersheim anfallen.



3. Werden das Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigt?

20.10.2020

Ja, das Einkommen und Vermögen der Eltern wird zuerst berücksichtigt. Erst wenn dieses nicht mehr ausreicht, kommt das Sozialamt ins Spiel. Somit müssen das Einkommen und Vermögen der Eltern zunächst nahezu vollständig aufgebraucht werden.

Gewährt das Sozialamt ihren Eltern Sozialhilfe, wird es prüfen, ob es bei ihnen eine Erstattung der Leistungen im Wege des Elternunterhalts erreichen kann.



4. Wann müssen Kinder für Eltern Unterhalt zahlen?

20.10.2020

Nach der nun seit 2020 geltenden Rechtslage müssen Kinder für Ihre Eltern Unterhalt zahlen, wenn diese bedürftig werden und das gesamte Bruttoeinkommen der Kinder 100.000 Euro jährlich übersteigt. Hierbei wird neben dem Einkommen aus Arbeit auch sonstiges Einkommen, beispielsweise aus Kapitalanlagen oder Vermietung und Verpachtung, berücksichtigt.

Auch vermögende Kinder werden durch die neue Rechtslage begünstigt. Der Staat geht davon aus, dass Kinder deren Einkommen die Grenze von 100.000 Euro nicht übersteigt, auch kein entsprechendes Vermögen besitzen. Diese Vermutung kann zwar widerlegt werden, dies kommt praktisch jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen vor.



5. Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Elternunterhalt?

20.10.2020

Übersteigt Ihr Einkommen die Marke von brutto 100.000 Euro jährlich, werden Sie zum Elternunterhalt herangezogen.

Der Selbstbehalt ist ein Betrag, welcher bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt wird. Er wird vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen abgezogen. Der Selbstbehalt beträgt aktuell für alleinstehende 2.000 Euro vom monatlichen Nettoeinkommen. Bei verheirateten Kindern kommt für den Ehepartner ein weiterer Selbstbehalt von 1.600 Euro monatlich hinzu. Somit ergibt sich bei verheirateten ein Selbstbehalt von 3.600 Euro.



6. Wie berechnet sich der Elternunterhalt?

20.10.2020

Zunächst wird geprüft, ob das Einkommen den Grenzwert von 100.000 Euro übersteigt. Ist dies der Fall, werden wie bei der Lohnsteuerberechnung von ihrem Bruttoeinkommen sämtliche absetzbare Kosten abgezogen und so das Nettoeinkommen ermittelt.

Von diesem Nettoeinkommen wird nun ihr Selbstbehalt abgezogen. Von diesem Betrag müssen Sie 50 % für den Elternunterhalt aufbringen, um die Kosten des Pflegeheims zu decken.

Beispiel: Sie sind alleinstehend und haben ein monatliches Einkommen von 5.000 Euro. Von diesem wird nun der Selbstbehalt von 2.000 Euro abgezogen. Demnach verbleiben 3.000 Euro. Hiervon müssen Sie nun 50 % für den Unterhalt bezahlen. Dies entspricht 1.500 Euro monatlich.

Gerade in diesem Punkt machen die Behörden häufig Fehler. Die Berechnung ist sehr komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Lassen Sie sich daher bei der Überprüfung dieser Berechnung von einem fachkundigen Rechtsbeistand unterstützen.



7. Gibt es Ausnahmen beim Elternunterhalt?

20.10.2020

Ausnahmen von der Pflicht zum Elternunterhalt gibt es nur in krassen Ausnahmefällen. Dies ist der Fall, wenn der betreffende Elternteil schwere Verfehlungen ihnen gegenüber begangen hat.

Nicht ausreichen soll dies, wenn der Elternteil den Kontakt zu dem Kind bereits über Jahre oder Jahrzehnte abgebrochen hat und das Kind im Testament bis auf den Pflichtteil enterbt hat. Auch in diesem Fall wird der Elternunterhalt fällig.

Als ausreichend wurde von der Rechtsprechung jedoch ein Fall berücksichtigt, in dem die Eltern des betroffenen ihrer damaligen Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind selbst gröblich nicht nachgekommen sind.

Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, lässt sich nur schwer beurteilen und hängt von vielen Faktoren ab, wie auch an den Beispielen deutlich wird. Lassen Sie sich bei der Beurteilung ihrer individuellen Situation von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten.



8. Was ist, wenn mehrere Kinder vorhanden sind?

20.10.2020

Sind mehrere Kinder vorhanden, haften diese gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach ihrer Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt. Demnach geschieht die Aufteilung nicht nach gleichmäßigen Anteilen, sondern anhand einer Quote gemäß der Leistungsfähigkeit.

Hierzu wird in einem ersten Schritt geprüft, ob alle Kinder unterhaltspflichtig sind, also die Einkommensgrenze von 100.000 Euro übersteigen. In einem zweiten Schritt werden bei wird bei diesen Kindern eine quotenmäßige Aufteilung anhand der Höhe des jeweiligen Einkommens vorgenommen.

Kinder, die schon im ersten Schritt aussortiert werden, da sie als nicht leistungsfähig gelten, werden hierbei nicht weiter berücksichtigt. Ist ein Kind nicht leistungsfähig, so müssen die anderen Kinder haften.

Beispiel:Der benötigte Elternunterhalt beträgt 3.000 Euro. A hat ein bereinigtes Einkommen von 1.000 Euro, B von 2.000 Euro und C hat Einkommen unter 100.000 Euro brutto jährlich.

Demnach sind nur zwei von drei Kindern leistungsfähig. Somit werden auch nur diese, nach ihren Leistungsmöglichkeiten für den Unterhalt herangezogen.

Die Quote wird anhand folgender Formel berechnet: Quote = U x E / G

U = benötigter Unterhalt; E = unterhaltsrelevantes Einkommen; G = gesamtes vorhandenes unterhaltsrelevantes Einkommen

Für A: 3.000 (U) x 1.000 € / 3.000 (G) = 1.000
Für B 3.000 x 2.000 / 3.000 = 2.000



9. Fazit zum Elternunterhalt

20.10.2020
  • Verwandte in gerade Linie sind zum Unterhalt verpflichtet. Werden die Eltern bedürftig, müssen die Kinder diesen Unterhalt zahlen.
  • Eine Unterbringung im Pflegeheim ist teuer. Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern, da diese von vielen Faktoren abhängen.
  • Das Einkommen und Vermögen der Eltern wird beim Elternunterhalt berücksichtigt. Erst wenn dieses nahezu aufgebraucht ist, tritt eine Unterhaltspflicht ein.
  • Nach der neuen Rechtslage müssen Kinder nur Elternunterhalt bezahlen, wenn ihr Gesamtjahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.
  • Der Selbstbehalt wird vom unterhaltsrelevanten Monatsnettoeinkommen abgezogen. Er beträgt für alleinstehende 2.000 Euro und für verheiratete 3.600 Euro monatlich.
  • Bei der Berechnung des Elternunterhalts wird das Nettomonatseinkommen errechnet. Von diesem wird der Selbstbehalt abgezogen. Von dem verbleibenden Teil werden 50 % als Elternunterhalt fällig.
  • Ausnahmen von der Pflicht zum Elternunterhalt gibt es nur in krassen Ausnahmesituationen, beispielsweise wenn die Eltern selbst ihre Unterhaltspflicht grob verletzt haben.
  • Sind mehrere Kinder vorhanden, haften nur die, welche die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto jährlich übersteigen gemäß einer Quote, die sich anhand des jeweiligen Einkommens berechnet.


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Peter-Axel Hummelmann

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Besondere Kompetenzen

Eheverträge, Scheidungen, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich

Elternunterhalt: Muss ich für das Pflegeheim meiner Eltern bezahlen? Zuletzt aktualisiert: 07.03.2023 von Anwaltskanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen