Die Unfallflucht

Die Unfallflucht, für die Juristen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ist ein sehr gefährlicher Paragraph im Gesetz.
Ein Fall aus der Praxis: Ein LKW-Fahrer fährt auf einer dreispurigen Autobahn auf der rechten Fahrspur und wechselt auf die mittlere Fahrspur. Links hinter ihm ereignet sich ein Verkehrsunfall zwischen einem mit über 200 km/h die linke Fahrspur benutzenden Pkw und einem Wagen, der kurze Zeit vorher von der mittleren auf die linke Spur gewechselt ist – wie der Fahrer später behauptet, weil der LKW ihn durch seinen Fahrstreifenwechsel dazu gezwungen hat. Der LKW-Fahrer hält nicht an. Er verliert später seinen Führerschein für ein halbes Jahr!
Bei jedem Verkehrsunfall, der sich in unmittelbarer Nähe zum eigenen Fahrzeug ereignet, sollte man zunächst einmal am Unfallort bleiben und sich als Beteiligter zu erkennen geben.
Nach einem Parkplatzunfall, bei dem der Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges nicht am Unfallort ist,sollte man entweder auf diesen warten oder unbedingt die Polizei anrufen (in Erlangen 09131/760-114 oder-115).Einen Zettel an die Windschutzscheibe hängen ist zwar besser als gar nichts, reicht allerdings nicht aus.

Die Unfallflucht Zuletzt aktualisiert: 06.12.2017 von RA Felix von Pierer